Jüchen Run auf Bildungspaket

Jüchen · Immer mehr Arbeitslose oder Empfänger von Sozialhilfe und Wohngeld stellen im Jüchener Sozialamt Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket. Nur eine Mitarbeiterin wie zurzeit wird diese Arbeit nicht bewältigen können.

Die Schule hat begonnen — und damit steht auch das Jüchener Sozialamt vor neuen Aufgaben. Die Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket bringen für die Mitarbeiter deutlich mehr Arbeit. "Wir haben dazu eine Mitarbeiterin abgestellt, die versucht, alle Anträge zu erfassen und nach Priorität zu erledigen", sagt Bürgermeister Harald Zillikens.

Auf lange Sicht wird das aber nicht reichen, ist Sozialdezernentin Annette Gratz überzeugt: "Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage noch deutlich steigen wird. Deshalb müssen wir auch eine andere personelle Lösung finden." Was Gratz betont: Trotz der zusätzlichen Arbeitsbelastung habe noch niemand der Antragsteller auf sein Geld verzichten müssen: "Die Leistungen werden auch rückwirkend gewährt."

Bisher hat der Rhein-Kreis Neuss die Vorbereitungen auf Verwaltungsebene rund um das Bildungs- und Teilhabepaket geleistet. So wurde etwa eine Datenbank im Internet aufgebaut, Anträge zum Download bereit gestellt und über das Thema informiert. Inzwischen sind auch die Kommunen selbst stärker in die Bearbeitung der Anträge eingebunden: Am 25. Juli wurde die Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, danach sind die Kreise und die kreisfreien Städte zuständig für die Wohngeld und Kinderzuschlagsempfänger.

Das soll sich zum 21. September ändern: Dann will der Rhein-Kreis Neuss als bisher zuständiger Leistungsträger diese Aufgaben an die Kommunen abgeben. "Zurzeit bearbeiten wir die Anträge noch in enger Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss", sagt Annette Gratz. Bis zum 15. September seien an das Jüchener Sozialamt 232 Anträge gestellt worden.

Was die Organisation unübersichtlich macht: Jeder, der Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld bezieht, kann mehrere Anträge stellen. Auch wenn etwa die Zahl der Wohngeldempfänger bekannt ist, kann nur geschätzt werden, wie viele von ihnen auch tatsächlich Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Denn: Für jede Leistung muss ein neues Formular ausgefüllt werden. "Wer etwa schulpflichtige Kinder hat, kann Leistungen für den Schulbedarf, für eine Klassenfahrt, für einen Zuschuss zum Mittagessen oder für eine Vereinsmitgliedschaft beantragen, aber für jedes Kind separat", nennt Annette Gratz ein Beispiel.

Die Monat für Monat steigenden Zahlen lassen sie mit einer "weiterhin steigenden Nachfrage" rechnen.

(NGZ)
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