Jüchen Rente reicht oft nicht zum Leben

Jüchen · Rund 65 000 Euro hat die Gemeinde Jüchen in diesem Jahr mehr für Sozialkosten aufgewendet. Vor allem ältere Menschen brauchen häufig finanzielle Hilfe. Ab 2014 wird die Kostenlast vom Bund übernommen.

Die Sozialkosten in Jüchen sind im vergangenen Jahr gestiegen. 666 146,39 Euro wurden rechnerisch im Jahr 2011 für Sozialleistungen aufgewendet. 2010 waren es knapp 601 000 Euro. In diesem Jahr waren also mehr Jüchener auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Gerade ältere Menschen kommen mit ihren teils knappen Renten nicht mehr allein über die Runden. Betroffen von Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) "sind Menschen, die nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können", sagt Sozialdezernentin Anette Gratz von der Gemeinde Jüchen. Die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Posten der Sozialkosten im Sinne von SGB XII. Leistungen daraus erhielten in Jüchen in diesem Jahr 134 Bürger. 2010 waren es 129.

Schwierige Prognose für 2012

Die Kosten für die Grundsicherung bekommt die Gemeinde zu 100 Prozent vom Rhein-Kreis erstattet. Allerdings zahlt sie zuvor auch in den gemeinsamen Topf ein: Die sogenannte Kreisumlage wird jährlich für die acht Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis errechnet. Die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage wird Umlagegrundlage genannt. Diese wiederum wird aus der Steuerkraft der Gemeinde und den Schlüsselzuweisungen errechnet. Im Jahr 2011 hat die Gemeinde Jüchen eine Kreisumlage in Höhe von 8 196 962 Euro an den Rhein-Kreis gezahlt.

Für das kommende Jahr kann die Gemeinde noch keine Prognose abgeben. "Der demografische Wandel deutet darauf hin, dass die Zahl älterer Menschen zunimmt. Ob die aber alle auf Unterstützung angewiesen sein werden, wissen wir jetzt noch nicht", sagt Gratz. Blieben die Kosten für 2012 ungefähr gleich, würde sich der Anteil an der Kreisumlage für den SGB XII aber reduzieren. "Der Bund wird ab dem Jahr 2014 die vollen Kosten für die Grundsicherung übernehmen", sagt Gratz.

Bis dahin wird der Bundesanteil schrittweise aufgestockt. In diesem Jahr hat der Bund den Städten und Kreisen 15 Prozent erstattet. 2012 werden es 45 Prozent sein, und 2013 75 Prozent. Ab 2014 trägt er die volle Kostenlast. Das könnte auch eine Entlastung für die Gemeinden bedeuten. Denn wenn die Kosten im Bereich Soziales für den Kreis sinken, könnte auch der SGB XII-Anteil an der Kreisumlage dauerhaft nach unten gehen.

(NGZ)
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