Zwei Jahre, neun Monate "Peppi" als Geiselnehmer verurteilt

Zwei Jahre, neun Monate · Patrick "Peppi" D. muss wieder in Haft - sobald das am Montag gesprochene Urteil gegen den Jüchener Jugendlichen rechtskräftig ist. Gegen den 18-Jährigen wurde von der Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbachs wegen Geiselnahme eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt.

Sein Verteidiger hat Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. Da das Strafmaß zwei Jahre überschreitet, ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht möglich. Patrick D., der bereits einige Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, muss nach der Rechtskraft des Urteils wieder in Haft.

Doch zunächst setzte die Kammer nach der Urteilsverkündung den Haftbefehl gegen den Jüchener außer Kraft, da zurzeit keine Haftgründe, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegen. Er wurde auf freien Fuß gesetzt. Bei der Begründung des Urteils folgte die Kammer der Argumentation des Staatsanwalts.

Er hat für eine Verurteilung wegen Geiselnahme plädiert. Dagegen hatten die Verteidiger von Patrick D. die Geschehnisse in der Ganztagsgesamtschule Hochneukirch lediglich als Inszenierung einer Geiselnahme interpretiert. Patrick D. hatte sich im Februar mit zwei Messern bewaffnet und mit seinen ehemaligen Mitschülern in einem Klassenzimmer verschanzt.

Er hatte wiederholt verlangt, den Schulleiter zu sprechen. Erst ein Sondereinsatzkommando der Polizei konnte ihn überwältigen. Die Jugendkammer hält den Angeklagten für "strafrechtlich voll verantwortlich". Ausgangspunkt der Tat waren die Versuche des Rektors, disziplinäre Defizite des Angeklagten aufzuarbeiten.

Da einige Schüler von einer echten Bedrohungslage ausgegangen seien und sich nicht an der "Inszenierung" beteiligt haben, sieht die Kammer den Strafbestand der Geiselnahme als erfüllt an. busch

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort