Sport allgemein Im Sport ist jetzt wieder ein bisschen mehr erlaubt

Neuss · Nach der neuen Corona-Schutzverordnung ist im Sport wieder ein bisschen mehr erlaubt.

Seit Pfingstsamstag (30. Mai) ist die aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die brachte dem Sport zwar nicht die sehnlichst erhoffte Rückkehr in die Normalität, aber zumindest ein paar Möglichkeiten mehr, sich sportlich zu betätigen.

„Die neue Verordnung enthält einserseits nicht alle Lockerungen, die von der Landesregierung Anfang Mai angekündigt worden waren, andererseits aber auch Lockerungen, die nicht zu erwarten waren,“ sagt dazu Christian Stoffels, stellvertretender Leiter des Neusser Sportamtes. Wesentliche Änderung: Im Freien ist jetzt auch nicht-kontaktfreier Sport als Training in Gruppen von maximal zehn Personen möglich.

Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf und in öffentlichen Sportanlagen dürfen (zumindest in Neuss) mit geeigneten Vorkehrungen, was Hygiene, Infektionsschutz, Zutrittskontrolle und die Einhaltung des Mindestabstands betrifft, genutzt werden, ebenso wie bisher schon die Toiletten.

Sportanlagen (keine Hallen) dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden, wenn dabei die Mindestabstände (auch in eventuellen Warteschlangen) gewahrt und die allgemeinen Hygienevorschriften beachtet werden. Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport (also keine Meisterschaftsspiele) sind nur im Freien möglich. Für sie muss jedoch ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeitet werden, das vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden muss.

Für Leistungssportlerinnen und -sportler schließlich ist ein Training auch in den Kontaktsportarten ab sofort im Freien, aber auch in Trainingsräumen nicht nur an den Bundesstützpunkten möglich, sondern auch „an Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse“.

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