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Korschenbroich Korschenbroich sucht 40 Schöffen

Korschenbroich · Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und einen offenen Geist: All das sollte mitbringen, wer ehrenamtlicher Richter werden will. Bis 15. April können Interessierte sich für das verantwortungsvolle Amt bewerben.

Urteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes. Das hat seinen guten Sinn, wurzelt doch die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt in der Volkssouveränität. Und damit das Volk sich auch im Gerichtssaal spiegelt, damit das Recht nicht zu einer Geheimwissenschaft wird — dafür gibt es ehrenamtliche Richter. 40 dieser ehrenamtlichen Richter, auch Schöffen genannt, sucht jetzt die Stadt Korschenbroich.

Eingesetzt werden sie in der Zeit von 2014 bis 2018 in Strafsachen an den Amtsgerichten Neuss und Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf. "Viele wissen, glaube ich, nicht genau, was ein Schöffe macht", sagt Michael Beyer, der zuständige Mitarbeiter vom Ordnungsamt. "Und viele wissen auch nicht, wie wichtig dieses Amt ist."

Was ein Schöffe insbesondere mitbringen muss: Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, ein hohes Maß Unparteilichkeit, Gesundheit sowie einen beweglichen Geist. "Man entscheidet über Wohl und Wehe eines Menschen. Diese Entscheidung kann sehr schwer sein", erzählt der ehrenamtliche Richter Jürgen Menz. "Man muss mit den Urteilen leben können." Gegen den Widerspruch von zwei Schöffen kann kein Richter verurteilen. Für jedes Urteil, jede Strafe ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Schöffen sind prinzipiell mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Hauptverhandlung verfügen sie etwa über ein eigenes Fragerecht. "Hinter jedem Angeklagten steckt eine Geschichte", sagt Menz. "Gerade das ist das Spannende an dieser Tätigkeit: Man hat viel mit Menschen zu tun. Noch dazu leistet man einen Beitrag für die Allgemeinheit. Es ist doch schön, dass man beides verbinden kann."

Neben den "weichen" Voraussetzungen, die ein Schöffe mitbringen muss, gibt es auch formale: Bewerben kann sich, wer in der Stadt wohnt und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausgeschlossen ist auch, wer zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurde oder gegen den wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Wer in Jugendstrafsachen als Schöffe wirken will, sollte in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen. Gesprochen werden sollte auch mit dem Arbeitgeber, obwohl dieser grundsätzlich zur Freistellung verpflichtet ist.

Angst, so Jürgen Menz, brauche niemand zu haben. "Die Richter sind in der Regel sehr freundlich und sitzen nicht auf einem hohen Ross. Sie sehen einen als gleichberechtigt an und erklären viel." Noch bis zum 15. April können sich Interessierte beim Ordnungsamt anmelden. Der Stadtrat schlägt dann die Bewerber dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Neuss vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen ermitteln wird.

(NGZ/ac)
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