Ausschuss entschied Kein Neubau für Wolfstraße

Korschenbroich. Obwohl die zuständige Fachbehörde der Korschenbroicher Stadtverwaltung dem Planungsausschuss empfahl, den Bauantrag eines Glehner Bürgers an der Wolfstraße zu genehmigen, reagierte der Ausschuss ohne Begründung negativ. Der Antragsteller hatte beantragt, auf seinem Eckgrundstück Wolfstraße/Heckenend ein Einfamilienhaus errichten zu dürfen, um auf diese Weise die Zukunft seiner beiden Kinder zu sichern.

Korschenbroich. Obwohl die zuständige Fachbehörde der Korschenbroicher Stadtverwaltung dem Planungsausschuss empfahl, den Bauantrag eines Glehner Bürgers an der Wolfstraße zu genehmigen, reagierte der Ausschuss ohne Begründung negativ. Der Antragsteller hatte beantragt, auf seinem Eckgrundstück Wolfstraße/Heckenend ein Einfamilienhaus errichten zu dürfen, um auf diese Weise die Zukunft seiner beiden Kinder zu sichern.

Hierzu stellte die Verwaltung fest: "Aufgrund der besonderen Lage des Flurstückes und in Anbetracht der gegenüberliegenden 21/2geschossigen kompakten Wohnbebauung ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die zusätzliche Ausweisung von überbaubaren Flächen auf dem Antragsgrundstück durchaus in einem angemessenen Verhältnis zur übrigen Grundstücksfläche steht. Die Grundzüge der Planung im übrigen Planbereich werden durch die Neufestsetzung der Baugrenzen nicht beeinträchtigt, zumal die Geschossigkeit, Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl sowie die Dachneigung unverändert bleiben."

Die Verwaltungsempfehlung an den Fachausschuss lautete, den Bebauungsplan in einem vereinfachten Verfahren entsprechend zu ändern, um dem Antragsteller das Bauen zu ermöglichen. Die Ausschuss-Fraktionen lehnten diskussionslos diese Empfehlung und damit auch den offiziell gestellten Bauantrag der Glehner Familie ab. Obwohl in der Ausschuss-Praxis die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes nichts Ungewöhnliches ist, meinte Ratsmitglied Peter Esser (CDU) auf Befragen der NGZ lapidar: "Eine Änderung des Bebauungsplanes Heckenend/Wolfstraße ist unmöglich." Die Begründung dieser Meinung blieb der Kommunalpolitiker allerdings schuldig. pm

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