Jüchen Haftstrafen für Tankstellen-Räuber

Jüchen · Mit mehrjährigen Haftstrafen ist am Mönchengladbacher Landgericht der Prozess um einen Überfall auf die Shell-Tankstelle an der Neusser Straße zu Ende gegangen. Ein 23-Jähriger wurde als Haupttäter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, sein 20 Jahre alter Komplize muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gittern. Zwei weitere junge Männer im Alter zwischen 20 und 23 Jahren, darunter ein Jüchener, kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Mit dem Urteil blieb die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Lothar Beckers deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin hatte ein hartes Durchgreifen beantragt und bis zu sechseinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Das Gericht jedoch berücksichtigte zum einen die Geständnisse der Tankstellenräuber und wertete zu ihren Gunsten auch die Tatsache, dass sie im Rahmen des sogenannten "Täter-Opfer-Ausgleichs" den betroffenen Tankstellen-Angestellten jeweils ein Schmerzensgeld zugesagt hatten. So soll eine Jüchenerin, die am Tatabend in der Tankstelle Dienst hatte, von dem Quartett insgesamt 1500 Euro erhalten. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitestgehend den Anträgen der Verteidigung aus dem Plädoyer.

Alle vier Angeklagten hatten ihre Tatbeteiligung im Verfahren eingestanden. Der 23-Jährige und sein 20 Jahre alter Komplize hatten die Tankstelle maskiert und mit einem Messer bewaffnet ausgeraubt, die beiden übrigen Angeklagten waren nur als Helfer angeklagt. Sie hatten den Tatort inspiziert und das Fluchtauto gefahren. Insgesamt allerdings war die Bande recht professionell vorgegangen. Schon am Nachmittag vor der Tat hatten sie Wechselkleidung und Waffen bereitgelegt, nach dem Überfall fuhr das Quartett gemeinsam in die Niederlande, um für die erbeuteten 200 Euro Drogen zu kaufen. Ähnlich lief es auch bei einem Überfall einen Monat später in Erkelenz. Dort waren aber nur noch die beiden Hauptangeklagten beteiligt.

In ihrem "letzten Wort" vor Gericht hatten sich alle vier Angeklagten für ihre Tat entschuldigt. "Ich bereue die Tat, das war eine große Dummheit", erklärte einer der Angeklagten. "In der Haft hatte ich viel Zeit, um nachzudenken", meinte ein anderer: "Ich will eine Ausbildung machen und eine Drogentherapie beginnen." Gegen die Entscheidung des Gerichts können sie noch Revision einlegen.

(mape)
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