Selbstauskunft zur Einleitung von Niederschlagswasser Flächenangabe: Grundlage für Gebühren

Selbstauskunft zur Einleitung von Niederschlagswasser · In den nächsten Tagen erhalten die Grundstückseigentümer in Korschenbroich Post von der Stadtverwaltung. In den Briefen befindet sich neben den Grundsteuer-Gebührenbescheiden ein Selbstauskunftsbogen zur Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation.

Darauf weist der Städtische Abwasserbetrieb (SAB) Korschenbroich vorsorglich hin. Die Angaben, die auf dem Bogen gemacht werden können, sollen mit der Auswertung einer Befliegung abgeglichen werden, die im Auftrag des SAB vorgenommen worden ist. "Die Selbstauskunft dient dazu, unsere im Rahmen der Befliegung anhand von Luftaufnahmen erhobenen Flächen-Daten mit den eigenen Angaben der Eigentümer abzugleichen", erläutert Thomas Kochs, Technischer Werkleiter des Abwasserbetriebes.

"Die Aufnahmen bilden die Grundlage des Erhebungsbogens, der jetzt mit den Gebührenbescheiden verschickt wird. Die Kunden haben so die Möglichkeit, die Flächenangaben, die als Grundlage zur Gebührenerhebung dienen, zu korrigieren oder zu bestätigen." Die letzte Selbstauskunft erfolgte laut Kochs im Jahr 1978 und fortlaufend bei Neubauten.

Der Postsendung der Stadt beziehungsweise des SAB, die ab kommenden Freitag (4. April) verschickt werden soll, liegt neben dem Gebührenbescheid, dem Anschreiben des SAB an die Grundstückseigentümer und dem Selbstauskunftsbogen auch eine Anlage zum Erfassungsbogen bei. Diese beinhaltet die Lagebezeichnung des Grundstücks, die Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die jeweilige bebaute Fläche jedes einzelnen aufgeführten Flurstücks.

Am Ende der tabellarischen Aufstellung dieser Anlage ist die gesamt befestigte Fläche, die sich aus der Befliegung ergibt, dargelegt. Zum Vergleich wird darunter die bisherige Festsetzung angegeben. Ein ebenfalls abgedruckter Lageplan, der mittels gestrichelter Linien die zugeordneten Flurstücke des Eigentümers kennzeichnet, ist in drei Flächen-Kategorien unterteilt: Dachflächen, Verkehrsflächen und sonstige befestigte Flächen.

Sollten die Eigentümer mit den neu ermittelten Größen der befestigten Flächen einverstanden sein, müssen sie nichts weiter unternehmen. Sollten die ermittelten Werte jedoch aus Sicht des Eigentümers von den tatsächlichen abweichen, ist der Erhebungsbogen "Selbstauskunft - Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation" auszufüllen. Darin wurden bereits vorab die grundstücksbezogenen Daten des jeweiligen Adressaten eingetragen.

Das Ausfüllen des Erhebungsbogens erklärt Thomas Kochs: "In diesen Bogen ist zum einen die insgesamt versiegelte Fläche in Quadratmetern - unterteilt in sieben Kategorien beziehungsweise Spalten - einzutragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich überdachte Flächen auf den Grundriss des Hauses beziehen. Gleiches gilt für begrünte Dachflächen. Zur Ermittlung dieser Flächen kann der Grundrissplan eines Hauses hinzugezogen werden. Gleichzeitig sollten die Eigentümer in den verschiedenen Zeilen darlegen, welche Flächen an den Kanal angeschlossen sind oder aber einem Gewässer zugeführt werden."

Kochs macht zudem darauf aufmerksam, dass rund 700 Grundstückseigentümer zurzeit noch nicht wegen der Selbstauskunft angeschrieben werden können, da hier noch nähere Überprüfungen vorgenommen werden müssten. Den Adressaten geht das Schreiben des SAB dann später zu.

Fragen zur Selbstauskunft und zum Ausfüllen des Fragebogens beantwortet Yvonne Amrath unter der Rufnummer 02161/613-262. Wenn der Anschluss nicht besetzt ist, werden eingehende Nachrichten von einem Anrufbeantworter aufgezeichnet. Der städtische Abwasserbetrieb wird mit den Ratsuchenden Kontakt aufnehmen.

(NGZ)
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