Korschenbroich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dick

Korschenbroich · Gegen den Korschenbroicher Bürgermeister Heinz Josef Dick liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsdienstverletzung beim Rhein-Kreis Neuss vor. Das bestätigte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke auf Anfrage unserer Redaktion. Gegenstand der Beschwerde ist der mit der Bremer Grundstücksgesellschaft Janßen geschlossene notarielle Kaufvertrag für das Grundstück an der Friedrich-Ebert-Straße.

Dort sollen – zwischen Bahnlinie und Landesstraße 381 – ein Altenpflegeheim und Altenwohnungen errichtet werden. Das Vorhaben ist im Stadtgebiet umstritten – fast 1600 Bürger haben sich in einer Unterschriften-Aktion der Initiative "Nein zum Heim" gegen das geplante Projekt ausgesprochen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke soll nun prüfen, ob Korschenbroichs Bürgermeisters Dick mit dem Kaufvertrag gegenüber dem Investor eine Verpflichtung für einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" eingegangen ist. Der Beschwerdeführer befürchtet, dass der Bebauungsplan nach "Paragraf 13 Baugesetzbuch unter Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit" aufgestellt werden soll. In dem ersten Beschwerdebrief an den Landrat heißt es: "Die öffentliche Beteiligung am Bauleitplanverfahren darf durch einseitige vertragliche Bedingungen mit dem Investor nicht beeinträchtigt werden." In einem zweiten Beschwerdebrief wird Petrauschke erneut gebeten, Einsicht in den Kaufvertrag zu nehmen, um den Fall selbst zu beurteilen.

Für den Landrat ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde kein ungewöhnlicher Vorgang: "Das gibt es häufiger." Zum Thema selbst äußerst sich Petrauschke gegenüber unserer Zeitung nicht: "Zu Dienstaufsichtsbeschwerden sage ich in der Öffentlichkeit grundsätzlich nichts." Zur Vorgehensweise erklärt er hingegen: "Es wird sehr zügig geprüft, ob die Verwaltung ordentlich gearbeitet hat. Wenn das nicht der Fall ist, reagieren wir." Im Fall Heinz Josef Dick hat der Landrat als nächsthöhere Aufsichtsbehörde der Stadt vom Korschenbroicher Verwaltungschef zunächst eine Stellungnahme eingefordert.

Als Betroffener gab's keinen Kommentar von Heinz Josef Dick. Sein Stellvertreter, der Erste Beigeordnete Bernd Dieter Schultze, erklärte gestern: "Der Landrat entscheidet, wir müssen abwarten." Petrauschke hätte zunächst "kein Dienstvergehen" erkennen können, wurde aber erneut aufgefordert, Akteneinsicht vorzunehmen.

(NGZ)
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