Rat macht sich für mehr Bürgerbeteiligung stark Bürgerfragen werden jetzt zwei Mal gestattet

Korschenbroich. Was in der jüngsten Hauptausschuss-Sitzung noch zu einer lebhaften Diskussion führte, wurde nun in der Ratssitzung im Pescher "Haus Schellen" kommentarlos und damit auch einheitlich beschlossen. Gemeint ist der Erlass einer neuen Satzung für die Realisierung von Bürgerentscheidungen der Stadt Korschenbroich. War man im Hauptausschuss noch der Meinung, es bei der alten Regelung - den Bürgerentscheid an einem Tag auf Basis der Wahlbezirkslokale zu belassen - so war in der Satzungsvorlage für den Rat der Begriff "Wahllokal in Stimmbezirke" ausgewechselt worden.

Korschenbroich. Was in der jüngsten Hauptausschuss-Sitzung noch zu einer lebhaften Diskussion führte, wurde nun in der Ratssitzung im Pescher "Haus Schellen" kommentarlos und damit auch einheitlich beschlossen. Gemeint ist der Erlass einer neuen Satzung für die Realisierung von Bürgerentscheidungen der Stadt Korschenbroich. War man im Hauptausschuss noch der Meinung, es bei der alten Regelung - den Bürgerentscheid an einem Tag auf Basis der Wahlbezirkslokale zu belassen - so war in der Satzungsvorlage für den Rat der Begriff "Wahllokal in Stimmbezirke" ausgewechselt worden.

Auf den Vorschlag von CDU-Fraktions-Vorsitzenden Friedel Herten, es bei dem Begriff Wahlbezirkslokale zu belassen, reagierte Bürgermeister Heinz Josef Dick mit gelassener Großzügigkeit: "Mit diesem Vorschlag kann die Verwaltung leben." Im Wesentlichen wurde die neue Satzung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens angepasst, wobei das Quorum für den erfolgreichen Bürgerbescheid von 25 Prozent auf 20 Prozent reduziert wird. Weiter soll in Anlehnung an das Kommunalwahlgesetz das Mindestalter für die Abstimmungsberechtigung vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.

Auch die erste Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Korschenbroich wurde im Sinne einer verstärkten Bürgerbeteiligung auf Empfehlung des Hauptausschusses nun vom Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig auf den Weg gebracht. Demnach wird es nunmehr vor Beginn einer öffentlichen Rats-, oder einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung ebenso eine Fragestunde - auf 15 Minuten begrenzt - geben, wie am Ende des öffentlichen Sitzungsteiles.

Allerdings müssen sich die vorgebrachten Fragen auf eine Angelegenheit der Stadt Korschenbroich beziehen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Das Fragerecht der Bürger bezieht sich nur auf Fragen, räumt aber nicht das Recht ein, Anträge zu stellen. Im Regelfall beantwortet der Bürgermeister oder der Ausschuss-Vorsitzende die von den Zuhörern gestellten Fragen. Ist dies nicht möglich, wird auf eine schriftliche Antwort verwiesen. Eine Aussprache über die gestellten Fragen findet in diesem Rahmen nicht statt. pm

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