Patienten-Testament Thema beim Info-Frühstück Behandlung festlegen

Korschenbroich. Das Thema "Betreuungsrecht" stand jetzt beim Informations-Frühstück in der Altenstube der St.-Andreas-Pfarre im Mittelpunkt. Dabei informierte die Betreuungsstelle des Kreises Neuss über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und so genannte "Patienten-Testamente". Sozialarbeiter Ulrich Görris unterrichtete die etwa 30 Anwesenden über die vielen rechtlichen, technischen und ethischen Details, die diesen Bereich so schwierig machten.

Korschenbroich. Das Thema "Betreuungsrecht" stand jetzt beim Informations-Frühstück in der Altenstube der St.-Andreas-Pfarre im Mittelpunkt. Dabei informierte die Betreuungsstelle des Kreises Neuss über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und so genannte "Patienten-Testamente". Sozialarbeiter Ulrich Görris unterrichtete die etwa 30 Anwesenden über die vielen rechtlichen, technischen und ethischen Details, die diesen Bereich so schwierig machten.

So geraten Vorsorgevollmachten, mit denen Kranke über den weiteren Verbleib ihres Vermögens oder über ihre gewünschte Versorgung bestimmen können, nicht selten in Konflikt mit dem Vormundschaftsrecht, beispielsweise wenn es um Operationen oder Einweisungen geht bei Menschen, die nicht mehr für sich selber entscheiden können. Auch mit Betreuungsverfügungen kann präzise festgelegt werden, welche Behandlung man wünscht und von wem.

Ein schwieriges Thema ist das Patienten-Testament, in dem festgelegt wird, wie etwa die medizinische Behandlung eines Menschen aussehen soll, der nicht mehr bei Bewusstsein oder zur Willensäußerung fähig ist. Das Patienten-Testament muss ständig aktualisiert werden, um dem medizinischen Fortschritt zu entsprechen. Ansonsten sind Ärzte nicht mehr an das Papier gebunden. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Jugendamt am Kirsmichhof stehen betroffenen Bürgern auch zu Einzelgesprächen zur Verfügung. MaHei

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