Bergschadens-Regulierung Ansprechpartner für Betroffene

Bergschadens-Regulierung · Gemeinderat verabschiedetet Resolution zur Verbesserung der Bergschadens-Regulierung

Jüchen (S.M.) Der Rat beschloss jetzt die seit langem erwartete Resolution zur Verbesserung der Bergschadens-Regulierung. Beantragt wurde sie bereits im Frühjahr von der SPD. Sie war jetzt allerdings die einzige Fraktion, die dem von der Verwaltung vorbereiteten Text nicht zustimmen wollte. Der Grund: In ihrem Antrag hatte die SPD gefordert, dass der Bergschadensbeauftragte ein Volljurist sein müsse. Diese Auffassung lehnten die übrigen Fraktionen ab; Bürgermeister Harald Zillikens bezeichnete diese Qualifikation als "nicht nötig".

Der Bergschadensbeauftragte soll künftig Betroffenen als Ansprechpartner zur Seite stehen. Lehnt RWE Power die Anerkennung eines Bergschadens ab, kann sich ein Betroffener künftig unter Vermeidung des Rechtswegs an den Beauftragten wenden, der gemeinsam mit zwei vereidigten Sachverständigen ein Fachgremium zur Beurteilung des Falls bildet. Bei Bedarf kann auch noch ein weiterer Experte hinzugezogen werden. Für den Bürger besonders wichtig: Das gesamte Verfahren ist kostenfrei.

Alle Fraktionen mit Ausnahme der SPD begrüßten die Resolution lebhaft. Dies gilt insbesondere für Gerolf Hommel (FWG), der freilich mit seine Zusatzanträgen ebenso scheiterte wie die SPD. Gleichwohl stimmte die Wählergemeinschaft dem Text zu, da in ihren Augen die positiven Aspekte überwiegen. Dies gilt insbesondere für die allseits begrüßte Forderung, das Bundesberggesetz zu ändern und die Beweislast umzukehren: Wer meint, einen Bergschaden erlitten zu haben, muss nach bisheriger Rechtslage selbst den Beweis dafür erbringen, dass dieser durch den Braunkohletagebau verursacht wurde. Würde die Beweislast umgekehrt, müsste stattdessen RWE nachweisen, dass ein Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Tagebau steht. "Wenn wir die Umkehr der Beweislast bekommen, haben wir 99 Prozent unserer Forderungen realisiert", brachte Thomas Dederichs (Grüne) den mehrheitlichen Konsens zugespitzt auf den Punkt.

In seiner Resolution fordert der Rat, dass dem Bergschadensbeauftragten und seinem Gremium "ein begleitendes Monitoring-Verfahren zur Seite gestellt wird." Dieses soll sich am Beispiel des Monitorings orientieren, das es für den Tagebau Garzweiler II gegeben hat. Der Zugang hierzu sollte offen sein, so wie die Resolution insgesamt mehr Transparenz fordert. Um vermutete Bergschäden aufklären zu können, fordert der Rat "eine vollständige Übergabe aller Untersuchungs-, Mess,- und Regulierungsdaten durch den Bergbautreibenden an die Betroffenen".

(RP)
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