Rhein-Kreis Neuss SEPA – Tipps für eine problemlose Umstellung

Neuss · Stephan Meiser, Kommunikations-Direktor der Sparkasse, erklärt, was sich für Verbraucher durch den europäischen SEPA-Zahlungsverkehr ändert.

Herr Meiser, ab Februar 2014 gilt in 32 europäischen Staaten der SEPA-Zahlungsverkehr. Welche Vorteile versprechen sich die Organisatoren von dieser Neuerung?

stephan meiser Mit SEPA (Single Euro Payments Area) wird nun ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Damit werden Zahlungen und Überweisungen EU-weit so schnell abgewickelt wie jetzt schon innerhalb Deutschlands.

Welche Änderungen bringt SEPA für private Bankkunden mit sich?

meiser Die bisherige Kontonummer wird durch die sogenannte IBAN, die International Bank Account Number, ersetzt. Sie besteht aus einer Länderkennung (zum Beispiel DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie Bankleitzahl und Kontonummer. Neu sind nur Länderkennung und Prüfziffer; alles andere bleibt unverändert. Privatpersonen benötigen ab dem 1. Februar 2014 nur die IBAN des Zahlungsempfängers. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen muss für eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 zusätzlich noch der sogenannte BIC (Business Identifier Code) des Zahlungsempfängers angegeben werden. Danach ist bei Zahlungen innerhalb Europas die Angabe des BIC nicht mehr erforderlich.

Viele Kunden fürchten, dass mit SEPA-Zahlung nun die Überweisungen teurer werden. Ist das so?

meiser An den Überweisungskosten wird sich nichts ändern. Eine SEPA-Überweisung wird das gleiche wie eine heutige Inlandsüberweisung kosten. Gleichzeitig wächst Europa durch den einheitlichen Zahlungsverkehr weiter zusammen. Mit Vorteilen für die Kunden: Statt wie bisher nur sechs Wochen können Kunden gegen die Abbuchung einer unberechtigten Kontobelastung nun acht Wochen eine Erstattung des Betrages verlangen.

Wie und wo erhalten Kunden von Ihrer Sparkasse oder Bank die Informationen über die neuen Nummern?

meiser Die eigene IBAN und BIC stehen auf jedem Kontoauszug. Schrittweise werden IBAN und BIC auch auf jeder neu ausgegebenen SparkassenCard aufgedruckt.

Was müssen Privatkunden sonst noch unternehmen, um ihre Bankkonten auf den SEPA-Zahlungsverkehr umzustellen?

meiser Nichts. Die Sparkasse Neuss, aber auch die anderen Institute stellen die Konten automatisch auf den neuen Zahlungsverkehr um. Privatkunden müssen sich lediglich die IBAN merken.

Was geschieht mit Daueraufträgen?

Meiser Die Umstellung übernehmen wir. Kein Handlungsbedarf.

Wie sieht es bei Lastschriften für Mieten und Vereinsbeiträgen aus?

meiser Für Privatpersonen ist es bequemer, wenn sich Zahlender und Empfänger auf einen Dauerauftrag einigen. Basis-Lastschriften entsprechen den heutigen Einzugsermächtigungen. Vereine sollten prüfen, ob für ihre Lastschriften gültige, schriftliche Einzugsermächtigungen vorliegen. Nur sie gelten auch als SEPA-Lastschriftmandate.

Wie können sich Kunden über die SEPA-Neuerungen informieren?

meiser Neben einer persönlichen Beratung vor Ort bieten wir unseren Kunden umfangreiche Informationsmaterial an. Dazu gibt es Tipps und Hinweise im Internet: www.sparkasse-neuss.de/sepa

(NGZ)
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