Schule im Rhein-Kreis Das passiert bei der Schulneulings-Untersuchung

Serie | Rhein-Kreis · 4888 Mädchen und Jungen sind es, die 2023 im Rhein-Kreis eingeschult werden. Die müssen sich alle der Schulneulings-Untersuchung beim Kreisgesundheitsamt unterziehen. Was dabei verlangt wird und warum Eltern gelassen bleiben sollten.

 Jutta Heister leitet den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Jutta Heister leitet den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Foto: Wolfgang Walter

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, müssen im kommenden Jahr in die Schule gehen. Das ist zunächst einmal so festgesetzt. Doch natürlich gibt es auch Jungen und Mädchen, die bis zum Jahresende sechs Jahre werden und vorzeitig eingeschult werden sollen oder solche, für die es besser ist, einfach noch ein Jahr weiter die Kita zu besuchen und, wie es bürokratisch heißt, „zurückgestellt“ zu werden. Festzustellen, was für welches Kind das Beste ist, oder, wie Defizite bis zum Beginn des Schuljahres aufgeholt werden können, ist die Aufgabe des kinder- und jugendärztlichen Teams unter der Leitung von Jutta Heister. Und das geschieht bei der Schulneulings-Untersuchung im Kreisgesundheitsamt mit Standorten in Neuss, Grevenbroich und Dormagen.