Corona-Auswirkungen im Rhein-Kreis Neuss „Die Wohnungsprostitution wächst“

Rhein-Kreis · Nach dem Lockdown 2020 hat sich Prostitution immer mehr in private Wohnungen verlagert. Magdalena Just, die Prostitutionsbeauftragte des Kreises, befürchtet dort weniger Schutz für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter.

Magdalena Just ist Prostitutionsbeauftragte des Kreises.

Foto: Trenkler

Für Sexarbeiter gilt laut Corona-Schutzverordnung die 3G-Regel: Sie müssen genesen, geimpft oder getestet sein, um ihren Beruf ausüben zu können. Für Kunden, so Magdalena Just, gelte 2G-plus. Außerdem bestehe für sie Maskenpflicht, wenn sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Sie müssen sich ausweisen, ihren Impfstatus sowie einen negativen Test vorlegen. Und da fingen die Probleme an, sagt die Prostitutionsbeauftragte des Rhein-Kreises. Denn der Besuch eines Bordells oder Saunaclubs geschehe in der Regel anonym. „Die Kunden wollen nicht ihre Daten angeben und sich im Fall einer notwendigen Kontaktverfolgung möglicherweise beim Partner erklären müssen“, sagt Just. Die Folge: weniger Kunden in den Etablissements. Im Gegenzug nehme die diskretere Prostitution in privaten Wohnungen zu.