Rhein-Kreis Rhein-Kreis überweist sechs Millionen an Städte und Gemeinden

Rhein-Kreis · Der Kreis hat 6,2 Millionen Euro und damit genau die Hälfte des Geldes an die Städte und Gemeinden weitergegeben, das er aufgrund eines Urteils vom Landesverfassungsgericht seinerseits vom Land erhalten hat.

Das Gericht hatte festgestellt, dass bei der Berechnung der Wohngelderstattung ein falscher Verteilungsmaßstab verwendet wurde und das Land zu einem nachträglichen Nachteilsausgleich verdonnert. Und der Kreis, der die Kosten für Unterkunft und Heizung der rund 15 000 Harzt-IV-Bedarfsgemeinschaften trägt, reagiert und berechnet die Belastung neu. Denn die Kommunen sind mit 50 Prozent an den Kosten direkt beteiligt.

Mit seiner Hälfte aus der Nachzahlung senkt der Kreis sein Defizit im Haushalt 2010. Die andere Hälfte verteilen sich so: Neuss: 3,07 Millionen Euro; Grevenbroich 900 000 Euro; Dormagen: 700 000 Euro; Meerbusch: 550 000 Euro; Kaarst: 408 000 Euro; Korschenbroich: 230 000 Euro; Jüchen: 262 000 Euro; Rommerskirchen: 84 000 Euro.

(NGZ)
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