Behörde im Rhein-Kreis Straßenverkehrsamt stellt täglich neue Termine online

Rhein-Kreis · Einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu bekommen, kann aktuell Wochen dauern. Doch täglich werden ab 10 Uhr immer wieder neue Termine eingestellt. Ein Blick ins Online-Portal lohnt sich also.

 Wer zum Straßenverkehrsamt möchte, muss vorher unbedingt einen Termin buchen.

Wer zum Straßenverkehrsamt möchte, muss vorher unbedingt einen Termin buchen.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Das neue Auto anmelden wollen und auf einen Termin beim Straßenverkehrsamt drei Wochen warten müssen? Dafür hatte eine NGZ-Leserin nur wenig Verständnis und wollte schon ohne Termin zur Behörde und viel Wartezeit einplanen. Davon allerdings rät Kreissprecher Benjamin Josephs dringend ab.

Denn wer ohne Termin komme, könne in Pandemiezeiten nicht bedient werden, sagt er. Was allerdings sinnvoll sei, jeden Tag unter www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin nachzuschauen, ob nicht doch ein früherer Termin möglich ist. „Wir stellen in der Regel täglich ab etwa 10 Uhr Termine für denselben Tag ein, um flexibel reagieren zu können“, sagt Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. So fänden Kunden im Online-Portal neben langfristig buchbaren Terminen meist am späten Vormittag auch tagesaktuelle Termine, und könnten dann umbuchen. Allerdings bittet Holz in solchen einem Fall dann den zuerst gebuchten Termin wieder zu stornieren. „Nur dann können wir die freien Kapazitäten anderen Bürgern zur Verfügung stellen“, sagt sie.

Die Coronaschutzverordnung erlaubt nur eine begrenzte Anzahl an Personen im Warte- beziehungsweise Servicebereich in den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Neuss, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch. Aus diesem Grund sollten Bürger ihre Anträge soweit wie möglich kontaktlos stellen. So können sie zum Beispiel alle Angelegenheiten rund um Fahrerlaubnisse per Post erledigen.

Zurzeit arbeitet das Straßenverkehrsamt an einem zusätzlichen Online-Portal für den Pflichtumtausch von alten Führerscheinen. So müssen Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 den deutschen Papier-Führerschein gegen eine EU-Kartenfahrerlaubnis umtauschen. Sobald das Portal dafür frei geschaltet wird, informiert das Amt auf seiner Internetseite.

(goe)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort