Vorsorge im Rhein-Kreis Kreis stellt 40.000 Euro in Verhütungsmittelfonds

Rhein-Kreis · Ein Sonderfonds des Rhein-Kreises ermöglicht jetzt die Kostenerstattung für Verhütungsmittel. Nach einem Beratungsgespräch werden 75 Prozent der Kosten für das ärztlich verordnete, langfristige Verhütungsmittel übernommen.

 Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Kreisgesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht (2.v.r.) überreichen eine Kooperationsvereinbarung zum Verhütungsmittelfonds an die Vorsitzende Doris Hermichen (1.v.l.) und Christa Schwandner vom Verein „Frauen beraten/donum vitae e.V. Kreis Neuss“.   

Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Kreisgesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht (2.v.r.) überreichen eine Kooperationsvereinbarung zum Verhütungsmittelfonds an die Vorsitzende Doris Hermichen (1.v.l.) und Christa Schwandner vom Verein „Frauen beraten/donum vitae e.V. Kreis Neuss“.  

Foto: Rhein-Kreis

 Frauen und Männer, die zur Sicherung ihres Unterhaltes staatliche Leistungen erhalten, soll so ein besserer Zugang zu Langzeit-Verhütung ermöglicht werden, denn viele könnten die dafür notwendigen Beträge nicht selbst aufbringen, heißt es in einer Mitteilung des Rhein-Kreises. Insgesamt stellt der Rhein-Kreis dafür 40.000 Euro bereit, die sich auf die kreiseigene Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und die des Vereins „Frauen beraten/donum vitae“ verteilen.

Mit dem Verhütungsmittelfonds sollen unerwünschte Schwangerschaften und so wiederum Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden. „Unser Dank geht an den Rhein-Kreis Neuss, der diesen Fonds 2021 auf den Weg gebracht hat, so dass wir nun Gelder für Verhütungsmittel vergeben können“, sagte Doris Hermichen, Vorsitzende des Vereins „Frauen beraten/donum vitae“, beim Gespräch mit Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Kreisgesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht. Der Verein habe sich sehr für die Schaffung des Fonds eingesetzt, weil bei Beratungsgesprächen immer wieder deutlich werde , dass viele Frauen und Paare sich ein teures langfristiges Verhütungsmittel nicht leisten können und ungewollt schwanger werden. Wer einen Antrag stellen möchte, vereinbart einen Termin für ein Beratungsgespräch. Sind die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen und sozialen Notlage erfüllt, werden 75 Prozent der Kosten für das ärztlich verordnete, langfristige Verhütungsmittel übernommen. Eine Sterilisation wird ebenfalls mit 75 Prozent unterstützt. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

(NGZ)
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