Leben im Rhein-Kreis Sozialleistungen sind weiterhin „vereinfacht“ zugänglich

Rhein-Kreis · Da nach wie vor viele Menschen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, wird der erleichterte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung weiter erleichtert.

 Der vereinfachte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung wurde bis zum 30. September verlängert.

Der vereinfachte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung wurde bis zum 30. September verlängert.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der vereinfachte Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz war bis Ende Juni vereinfacht worden. Wegen der weiterhin erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden diese Regelungen vom Bundeskabinett bis zum 30. September verlängert. Eine entsprechende Rundverfügung des Rhein-Kreises ist an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Sozialämter und das Job-Center im Rhein-Kreis ergangen.

„Mit dem Sozialschutzpaket I des Bundes wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erheblich erleichtert. Die Verlängerung ist wichtig und richtig, denn nach wie vor sind viele Menschen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die Erleichterungen betreffen insbesondere die befristete Vereinfachung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung einer vorläufigen Entscheidung. Auch die vorübergehenden Anpassungen für das Mittagessen sollen bis 30. September gelten. Ebenso wurde die Regelung verlängert, dass für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.

(NGZ)
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