Termine beim Rhein-Kreis Personalmangel verursacht lange Wartezeiten

Rhein-Kreis · Geduld ist gefragt. Denn wer einen Termin beim Straßenverkehrsamt braucht, muss mit Wartezeiten rechnen. Die Gründe: krankheitsbedingte Ausfälle und zu wenig Personal.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises hat darauf hingewiesen, dass wie bisher nur mit einem vorab gebuchten Online-Termin Besuche möglich sind. Zurzeit werden allerdings die nächsten freien Termine in frühestens zwei bis drei Wochen angezeigt. Leiterin Ulrike Holz hat die Kunden um Geduld gebeten und die derzeitige Situation mit einem personellen Engpass begründet: „Zurzeit haben wir sehr viele krankheitsbedingte Ausfälle; hinzu kommen unbesetzte Stellen. Wir arbeiten zurzeit an der Nachbesetzung vakanter Stellen, um die Lage so schnell wie möglich zu entspannen.“

 Ulrike Holz leitet  das Straßenverkehrsamt.

Ulrike Holz leitet  das Straßenverkehrsamt.

Foto: Photofashion.de/Andreas Baum

Die Amtsleiterin weist außerdem darauf hin, dass in der Regel täglich zwischen 8 und 8.30 Uhr zusätzliche tagesaktuelle Termine für die vier Dienststellen des Amtes in Neuss, Grevenbroich, Dormagen oder Meerbusch eingestellt werden. „Wer dringend etwas zu erledigen hat, sollte am besten am frühen Vormittag noch einmal einen Blick in unser Buchungsportal werfen“, sagt Holz. „Wir wissen, dass die Menschen auf die Arbeit des Straßenverkehrsamtes angewiesen sind und tun alles, damit unsere Kunden schnellstmöglich einen Termin bekommen.“

Anders als andere Kreise und Städte hat der Rhein-Kreis das Straßenverkehrsamt während der gesamten Pandemie offen gehalten. Dabei hat sich die Online-Terminbuchung bewährt, um die Anliegen der Kunden effektiv abzuarbeiten. „Zum einen erleichtert unsere Terminvergabe die zügige Bearbeitung, weil die Kunden wichtige Daten bereits vorab eingeben“, erläutert Ulrike Holz. „Zum anderen vermeiden wir auf diese Weise größere Ansammlungen von Kunden im Wartebereich und reduzieren dadurch die Ansteckungsgefahr.“

Für den Führerschein-Pflichtumtausch, von dem die Geburtsjahrgänge ab 1953 betroffen sind, bietet der Rhein-Kreis einen speziellen Online-Dienst an. Wer zu den betroffenen Jahrgängen gehört und einen Kartenführerschein beantragen will, kann das bequem von zuhause aus erledigen und kommt dann nur noch zur Abholung ins Straßenverkehrsamt. Alle Informationen dazu finden sich auf der Internetseite.

(NGZ)
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