Grundbesitz im Rhein-Kreis Neuss Was bei der Grundsteuer zu beachten ist

Rhein-Kreis · Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für Eigentümer von Grundbesitz bedeutet das: Sie müssen bis 31. Oktober 2022 ihre Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dabei gibt es jedoch Hilfe.

 Die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer müssen beim Finanzamt eingereicht werden. 
  Foto: Melanie Zanin

Die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer müssen beim Finanzamt eingereicht werden. Foto: Melanie Zanin

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Die Informationsschreiben sind raus, jetzt müssen sich Immobilienbesitzer an die Arbeit machen. „Feststellungserklärung“ lautet das Zauberwort und klingt damit genau nach jener Freudlosigkeit, die das Prozedere bei vielen, die nun in der Pflicht sind, auslöst. Wegen der Grundsteuerreform müssen Immobilienbesitzer bis 31. Oktober 2022 eine ganze Reihe Fragen der Finanzbehörden beantworten und zig Angaben zusammentragen – darunter auch viele, die den Behörden längst vorliegen. Ein Überblick, was zu beachten ist.