Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss Wahl-Vorschläge zur IHK-Vollversammlung

Rhein-Kreis · Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein startet ins Wahljahr: Bis zum 14. Mai können mögliche Kandidaten für die Wahl zur IHK-Vollversammlung vorgeschlagen werden.

 Elmar te Neues ist Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.

Elmar te Neues ist Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.

Foto: Lothar Berns/Berns, Lothar (lber)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein startet ins Wahljahr: Bis zum 14. Mai können mögliche Kandidaten für die Wahl zur IHK-Vollversammlung vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge müssen schriftlich per Fax oder eingescanntem Dokument per Mail eingereicht werden. Dafür kann ein Formular verwendet werden, das auf dem Wahlportal www.2021-ihk-wahl.de als Download-Datei zur Verfügung steht. Darauf weist die IHK hin.

Unternehmer können entweder sich selbst oder einen Vertreter ihrer Branche als Kandidaten benennen. Die Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss anschließend formell geprüft und getrennt nach Wahlgruppen in Bewerberlisten zusammengefasst. Vom 1. bis zum 22. September sind dann rund 74.000 wahlberechtigte Mitgliedsunternehmen aufgerufen, die neue Vollversammlung zu wählen. „Jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, hat eine Stimme“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Die Unternehmen am Niederrhein und ihre Mitarbeiter haben eine starke Vollversammlung verdient“, betont IHK-Präsident Elmar te Neues. „Und dafür sind engagierte Kandidaten ebenso notwendig wie engagierte Wähler, die mit ihrer Stimmabgabe die Selbstverwaltung der Wirtschaft stärken.“

Auch Wilhelm F. Thywissen, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses und selbst viele Jahre in der Vollversammlung und im Präsidium engagiert, appelliert an die Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer: „Die Firmen in ihrer Rolle als IHK-Mitglieder sollten sich bei der Wahl ihrer Verantwortung für unsere Selbstverwaltung bewusst sein.“

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft des IHK-Bezirks von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Vollversammlung legt die wirtschaftspolitischen Positionen und die Forderungen der IHK an die Politik fest, entscheidet über das Budget der IHK sowie über die Höhe der Beiträge und Gebühren. Die Mitarbeit in der Vollversammlung ist genauso ehrenamtlich wie die Arbeit in allen anderen Gremien der IHK.

Mehr als 2700 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in den Gremien der IHK und setzen sich auf diese Weise für eine enge Verzahnung zwischen Unternehmen und ihrer IHK ein. „So vertritt die IHK die Belange der regionalen Wirtschaft glaubwürdig gegenüber Politik und Verwaltung, kann ihre Service-Aufgaben effizient erledigen und die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen wahren“, erläutert Steinmetz.

Die Wahl zur IHK-Vollversammlung ist eine Hybrid-Wahl, das heißt, die Wahlberechtigten können per Brief oder elektronisch wählen. Die in verschiedene branchenspezifische Wahlgruppen eingeordneten IHK-Zugehörigen wählen die jeweiligen Vertreter ihrer Wahlgruppen in der Vollversammlung. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit einer entsprechenden Zahl von Sitzen in der Vollversammlung der IHK vertreten.

(NGZ)
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