Anmeldung beim Rhein-Kreis Neuss Termine für AstraZeneca-Impfungen frei

Rhein-Kreis · Der Rhein-Kreis hat zusätzliche Impfdosen des Herstellers Astrazeneca erhalten. Wer zu der Gruppe der Impfberechtigten gehört und noch keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich für einen Termin direkt an den Rhein-Kreis wenden. Eine Übersicht.

 Das Impfzentrum in Neuss. (Symbolbild)

Das Impfzentrum in Neuss. (Symbolbild)

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Wer noch keine Benachrichtigung von einem entsprechenden Berufsverband bekommen hat, aber zur Gruppe der Impfberechtigten gehört, kann sich für einen Termin auch direkt an den Rhein-Kreis Neuss wenden. Dafür die E-Mail-Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de nutzen. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal. Menschen, die nicht zu den Berechtigten gehören, können aktuell keinen Termin vereinbaren und sich auch nicht für eine spätere Impfung vormerken lassen können. Darauf weist der Kreis hin.

Die mit dem Impfstoff von Astrazeneca Impfberechtigten sind wie bislang:

  • Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten.
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind.
  • Rettungsdienstpersonal und Personal in den Impfzentren.

Der Kreis weist darauf hin, dass Astrazeneca-Impfungen darüber hinaus für folgende Gruppen und Berufe angeboten werden: regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegern, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, das Personal von Hilfsmittel- beziehungsweise Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Frisöre sowie Seelsorger.

Außerdem geimpft werden Medizinprodukte-Berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere für die Medizinischen Dienste), Mitarbeiter der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittel-Erbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Impfberechtigte aus diesen Gruppen finden Antworten auf weitere Fragen rund um die Corona-Impfung auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Die Impfberechtigten ab 80 Jahren können ihren Impftermin weiterhin nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren. Für sie sind durchweg Impfungen mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

(NGZ)
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