Service im Rhein-Kreis Neuss Straßenverkehrsamt bietet mehr Online-Termine an

Rhein-Kreis Neuss · Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises hat die Zahl der Online-Termine aktuell noch einmal erhöht und die Dienstzeiten ausgeweitet.

 Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises bietet jetzt weit über 2000 Termine pro Woche an.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises bietet jetzt weit über 2000 Termine pro Woche an.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Damit reagiert der Kreis auf die gestiegene Nachfrage nach der Aufhebung des Lockdowns. So werden jetzt weit über 2000 Termine pro Woche angeboten. Ein Besuch im Straßenverkehrsamt sei aber weiterhin nur mit Termin möglich, sagt Amtsleiterin Ulrike Holz. Und der kann sowohl online unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin als auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann. „Seit Juni haben wir rund 4500 mehr Vorgänge als im Sommer 2019 registriert“, erläutert sie. „Allein in der ersten Septemberhälfte haben unsere Mitarbeiter knapp 16.000 Vorgänge bearbeitet, etwa 2000 mehr als im gleichen Zeitraum im Vorjahr.“ Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont, dass der Rhein-Kreis Neuss – anders als andere Kreise und Städte – sein Straßenverkehrsamt während der gesamten Corona-Pandemie geöffnet gehalten hat. „Uns ist wichtig, dass wir diesen Bürger-Service unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch in Zeiten der Corona-Pandemie anbieten können und die Kunden schnellstmöglich einen Termin bekommen. Da der Bedarf steigt, weiten wir unser Angebot jetzt aus“, ergänzt er. In der Regel erhalten Bürger innerhalb von einer Woche einen Online-Termin in einer der vier Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Neuss, Grevenbroich, Dormagen oder Meerbusch. Die Zulassungen von Händlern bearbeitet der Kreis in der Regel von einem Tag auf den anderen. Zugenommen hat die Nachfrage nach dem i-Kfz-Verfahren. In diesem Jahr wurden achtmal so viele i-Kfz-Vorgänge wie im Vorjahr bearbeitet. Damit können Kunden ihr Fahrzeug online zulassen oder abmelden – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und der Kunde kann sich mittels seines elektronischen Personalausweises identifizieren.

Ebenfalls den Gang ins Straßenverkehrsamt sparen Kunden, die etwas rund um den Führerschein erledigen wollen. Sie können ihre Unterlagen auch auf dem Postweg zusenden – ein Angebot, das sich in der Corona-Zeit bewährt hat und das weiterhin intensiv genutzt wird.

(NGZ)
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