Gastronomie im Rhein-Kreis Neuss NGG warnt vor Trinkgeld-Trickserei

Rhein-Kreis · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont, dass das Trinkgeld den Angestellten gehört. Es dürfe nicht sein, dass Chefs einen Teil einbehalten. Der Branchenverband Dehoga bezweifelt, dass dies viele Chefs tun.

 Einmal durchzählen, bitte: Trinkgeld ist für Angestellte in der Gastronomie oder in Hotels ein willkommener Obolus.

Einmal durchzählen, bitte: Trinkgeld ist für Angestellte in der Gastronomie oder in Hotels ein willkommener Obolus.

Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt vor Trinkgeld-Trickserei in der Gastronomie. Zwar gelte, dass das die von Kunden als Dankeschön für guten Service gezahlten „Extra-Euro“ den Kellnern und Köchen gehörten. Trotzdem gehe jedoch ein Teil der 6750 Menschen, die im Rhein-Kreis Neuss im Gastgewerbe arbeiten, leer aus. Karim Peters, Geschäftsführer der NGG Krefeld-Neuss, erklärt: „Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeldkasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert.“

Peters betont, dass das Geld den Angestellten gehöre, nicht aber dem Chef. „Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – Betriebsräte oder die Mitarbeiter selbst regeln, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen“, stellt der NGG-Geschäftsführer klar. Da alle Beschäftigten ihren Anteil am Gast-Erlebnis haben, sollten auch alle berücksichtigt werden. Darauf weist die NGG in einer Mitteilung hin. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen „Trinkgeld-Tricksereien“ durch den Chef vorzugehen. Peters rät, dass sich Betroffene an die Gewerkschaft wenden sollten.

Die NGG weist darauf hin, dass es beim Trinkgeld – anders als zum Beispiel in Italien oder in den USA – nicht darum gehe, fehlenden Lohn aufzubessern. Es sei eine „On-Top“-Leistung, die als Obulus zum Einkommen hinzukomme, aber „nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen“ könne. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheiden. „Mit zehn Prozent macht man nichts falsch“, meint Peters.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der seine NRW-Geschäftsstelle in Neuss hat, empfiehlt Gastronomen ebenfalls, die Organisation und Verteilung des Trinkgelds den Mitarbeitern zu überlassen und sich gar nicht erst einzumischen. Schließlich sei es kein Lohnbestandteil, „sondern erfreulicherweise nur ein steuerfreies Geschenk der Gäste an Mitarbeiter“. Für diese Steuerfreiheit habe sich der Dehoga auch eingesetzt – und letztlich dafür gesorgt, dass sie seit 2002 überhaupt erst durch den Staat gewährt werde. Dass sich viele Chefs in Sachen Trinkgeld einmischen, schätzt man beim Verband eher nicht. „Es dürfte eher so sein, dass gerade jetzt – in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel – Gastronomen und Hoteliers grundsätzlich ein Interesse haben, funktionierende Arbeitsverhältnisse gerade nicht zu gefährden, schon gar nicht durch das Zurückfordern oder Einbehalten von Trinkgeld“, betont Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig.

Grundsätzlich freue man sich, dass in NRW eben – wie auch von der NGG beschrieben – keine Lohnsituation wie in Italien oder den USA herrsche, in denen der eigentliche Lohn nicht zum Leben ausreiche und durch Trinkgeld aufgestockt werden müsse. Dass dem so sei, hänge auch mit den „gesunden Lohnabschlüssen zusammen, die Dehoga und NGG regelmäßig gemeinsam finden“. „Gesund“ insofern, als dass sie die Gesamtsituation und die Unterschiedlichkeit der Branche berücksichtigten.

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