Pandemie im Rhein-Kreis Erneuter Todesfall nach Corona-Infektion in Dormagen

Rhein-Kreis · Ein 82-jähriger Mann aus Dormagen mit Vorerkrankungen ist an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesopfer im Kreisgebiet auf 28.

 Ein Mann aus Dormagen ist infolge einer Coronainfektion an Covid-19 gestorben. Die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis steigt damit auf 28 .

Ein Mann aus Dormagen ist infolge einer Coronainfektion an Covid-19 gestorben. Die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis steigt damit auf 28 .

Foto: RKN

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 324 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 28 Personen in einem Krankenhaus. Kreisweit 1533 Personen sind wieder von der Infektion genesen.

Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 142 in Neuss, 40 in Grevenbroich, 38 in Meerbusch, 37 in Dormagen, 29 in Kaarst, 19 in Korschenbroich, 10 in Jüchen und 9 in Rommerskirchen. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss 1885 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt.

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt aktuell im Rhein-Kreis Neuss bei 62,9. Derzeit sind im Rhein-Kreis Neuss 1398 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Kommune in Quarantäne gesetzt.

Angesichts der dynamischen Pandemie-Entwicklung appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen zu beherzigen und alle Schutzmaßnahmen mit zu unterstützen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf eine ausreichende Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Wir sollten uns jetzt nicht an der Frage orientieren, was darf ich alles noch, sondern daran, so wenig Kontakte wie möglich zu haben. Wenn alle mitmachen, können wir gemeinsam in Solidarität die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.“

Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverordnung dürfen nun zum Beispiel an Jubiläumsfeiern, Hochzeiten oder Taufen in gemieteten Räumlichkeiten nur noch zehn Personen teilnehmen. Vorgaben für feiern in Privatwohnungen macht die Verordnung nicht, es wird aber dringend davon abgeraten. Treffen sich Gruppen im öffentlichem Raum, dürfen sie höchstens aus fünf Personen bestehen. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt; und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nun auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere in Fußgängerzonen und im Bereich der Altstadt von Zons.

Wie Landrat Petrauschke erläutert, stimmt der Kreis derzeit mit den kreisangehörigen Kommunen ab, welche Bereiche hierzu im Einzelnen weiter konkret definiert werden müssen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie veröffentlicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht außerdem am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten, Aufführungen, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.

Unzulässig sind nach der neuen Allgemeinverordnung Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 100 Personen, wenn nicht drei Tage vorher ein Corona-Schutz-Konzept vorgelegt wurde. Auch mit Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50.

Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181 601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

(NGZ)
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