Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss Gewerkschaft rät zum Weihnachtsgeld-Check

Rhein-Kreis · Das Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Ursprünglich dient es zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes.

 Das Weihnachtsgeld wird in der regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt.

Das Weihnachtsgeld wird in der regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Jedoch gibt es laut Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte (NGG) viele Arbeitnehmer im Rhein-Kreis, die noch kein Weihnachtsgeld erhalten haben. Diese sollen prüfen, ob sie Anspruch auf eine Sonderzahlung haben. Dazu rät die NGG.

Insbesondere für die 25.100 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Weihnachtsgeld-Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf eine Extra-Zahlung“, erklärt Karim Peters, Geschäftsführer der NGG Krefeld-Neuss. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach den jeweiligen Arbeitszeiten. Nach Einschätzungen der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in vielen Branchen allerdings häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht. Besonders in Firmen, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Peters. Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen.

(NGZ)
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