Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss Debatte über Dieselfahrverbot

Rhein-Kreis · Industrie- und Handelskammer (IHK) thematisiert Standorte von Luftmessstationen. Grundlage ist ein Rechtsgutachten.

 Abgase und Feinstaub werden heiß diskutiert.

Abgase und Feinstaub werden heiß diskutiert.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Dreh- und Angelpunkt in der Debatte um mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ist die Belastung der Luft durch Stickstoffdioxid (NO2). Doch wie realistisch sind die erhobenen Messwerte? Kritiker behaupten, Messstationen seien einseitig positioniert und würden deshalb eine zu hohe Schadstoffbelastung ermitteln. Weitgehend unberücksichtigt blieben laut IHK bisher die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe der EU-Luftqualitätsrichtlinie, die eine Bewertung der Messungen erschweren. Daher hatte die IHK-Dachorganisation, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Kanzlei Redeker Sellner und Dahs beauftragt, die europäischen Anforderungen zur Ortsbestimmung der Schadstoffmessung auszulegen.

„Das Rechtsgutachten kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die von vielen Behörden befolgte Prämisse, die Luftqualität sei allein am Ort der höchsten Belastung zu beurteilen, über europäische Standards hinausgeht“, sagt Coco Grünert vom Bereich Umwelt, Planen und Bauen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Bei der Bewertung der ermittelten Jahresmittelwerte sei zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Bevölkerung den Jahresmittelwerten am jeweiligen Messstandort auch tatsächlich dauerhaft ausgesetzt ist. Auch der Verweis auf die Einhaltung der in der Richtlinie beschriebenen Abstands- und Höhenangaben allein reiche nicht aus, um die Messungen europarechtskonform durchzuführen. „Das bedeutet gleichzeitig noch nicht, dass auch die gemessenen Grenzwertüberschreitungen überall zu hoch und Fahrverbote damit nicht zulässig wären“, so Grünert. Jedoch sei zu erwarten, dass bei korrekter Positionierung der Messstationen und Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben im Durchschnitt geringere Grenzwertüberschreitungen ermittelt würden. Damit würden auch die Chancen steigen, Fahrverbote abzuwenden.

Für Unternehmen können Fahrverbote bedeuten, dass ihr Fuhrpark mit zumeist hohem Anteil an Dieselfahrzeugen an Wert verliert, Warentransporte beschränkt und die Erreichbarkeit der Standorte und Kunden eingeschränkt wird. Umfragen zeigen zugleich, dass auch Unternehmen saubere Luft ein wichtiges Anliegen ist. Die IHK setzt sich deshalb für mehr nachhaltige Mobilität ein.

(NGZ)
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