Artenschutz Wo es im Rhein-Kreis Neuss seltene Pflanzen gibt

Rhein-Kreis · Die Biologische Station im Rhein-Kreis hat auch die Aufgabe, seltene Pflanzen im Kreisgebiet zu erhalten und auf neue Flächen zu übertragen. Eine davon ist der „Arznei-Haarstrang“ am Uedesheimer Rheinbogen, einzigartig in NRW.

Rhein-Kreis: Biologische Station kümmert sich um seltene Pflanzen
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Bedrohte Pflanzenarten im Rhein-Kreis Neuss

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Foto: Wolfgang Walter

Michael Stevens, Leiter der Biologischen Station im Rhein-Kreis, ist ganz hin und weg – und das von einer Pflanze, die Nicht-Kennern wahrscheinlich gar nicht sonderlich ins Auge fallen würde, wenn sie sie auf einer Wiese beim Spaziergang sehen. Die Rede ist vom „Arznei-Haarstrang“. Denn den gibt es laut Stevens tatsächlich nrw-weit nur noch am Uedesheimer Rheinbogen. Daher gehört er definitiv zu den Pflanzen, die nicht nur geschützt, sondern auch vermehrt werden müssen. „Da spielt der Kreis wirklich in der Champions League“, sagt der Diplom-Biologe. Bei fünf weiteren Sorten zieht er aber immerhin den Vergleich zur Bundesliga.

Und von all denen werden seit vergangenem Jahr im Rahmen eines Artenschutzprojekts Samen „gesammelt“, um sie vor dem Aussterben zu bewahren und sie aber auch an anderen geeigneten Stellen anzusiedeln. Neben dem Arznei-Haarstrang sind das die Knäuel-Glockenblume, der Gewöhnliche Hufeisenklee, der Sichelklee, das Mittlere Zittergras sowie das Zierliche Schillergras. Letzteres züchtet die Biologische Station übrigens selbst nach, während sie ansonsten mit einer Gärtnerei in Schwalmtal zusammenarbeite, berichtet Stevens.

Zu finden sind sie (nicht alle überall) in den Naturtschutzgebieten entlang der Rheinschiene, im Rhein-Kreis also wie bereits erwähnt im Uedesheimer Rheinbogen, dann im Grind (Zons/Stürzelberg), der Ilvericher Rheinschlinge (Meerbusch) und dem Gebiet Spey (an der Grenze von Meerbusch zu Krefeld). Unter besonderem Schutz stehen auch die Glatthafer-Wiesen mit mehr als 50 Pflanzenarten sowie die Kalk-Halbtrockenrasen. Dort gebe es laut Stevens sogar mehr als 90 Pflanzenarten zu finden.

„Und 57 Prozent dieses Rasens im Flachland sind allein im Rhein-Kreis zu finden“, informiert der Leiter der Biologischen Station. Die Erhaltung und Entwicklung dieser Grünlandflächen ist ein wesentliches Ziel der Landschaftsplanung des Rhein-Kreises. Und daher ist der Umbruch in Ackerland in den betreffenden Naturschutzgebieten auch nicht gestattet. Für die Landwirte, die in Besitz solch eines Rasen sind, gelte die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“. Bedeutet: Er darf nicht vor dem 15. Juni gemäht werden. Und das werde auch kontrolliert, sagt Stevens. Warum? „Wenn die Mahd früher erfolgt, haben die Pflanzenarten noch keine Samen angesetzt und würden so im nächsten Jahr nicht mehr keimen“, erklärt der Fachmann.

Das Mahdgut wird dann nach einer kurzen Antrocknung eingesammelt und auf andere Flächen übertragen. In Dormagen sei das schon gut gelungen, auch wenn später nicht unbedingt 90 und mehr Pflanzenarten entstehen, so seien es doch immerhin 50 bis 60, was durchaus ein guter Schnitt sei. Und schließlich sei diese Pflanzenvielfalt wiederum wichtig für die Insektenvielfalt. Erfolge mit der Mahdgutübertragung kann die Biologische Station auch bereits in einigen Parks in Köln verbuchen.

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