Anpassung im Rhein-Kreis Neuss Bildungs- und Teilhabeleistungen werden ausgezahlt

Rhein-Kreis · Der Rhein-Kreis hat sich dazu entschlossen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben, auszuzahlen.

 „Die Entstigmatisierung der Leistungsberechtigten sollte im Vordergrund stehen“, sagt Kreisdirektor Dirk Brügge.

„Die Entstigmatisierung der Leistungsberechtigten sollte im Vordergrund stehen“, sagt Kreisdirektor Dirk Brügge.

Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss

Überweisung statt Gutschein: Seit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes gibt es die Möglichkeit, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben, auszuzahlen. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich jetzt mit einstimmigem Votum des Kreistags dazu entschlossen, von der Möglichkeit im Regelfall Gebrauch zu machen.

„Uns ist bewusst, dass die Umstellung für die Leistungsanbieter und Leistungsbehörden mit einem vorübergehenden Mehraufwand einhergeht. Die Entstigmatisierung der Leistungsberechtigten sollte aber im Vordergrund stehen“, betont Kreisdirektor Dirk Brügge. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Kreistags waren unter anderem die Tatsachen, dass diverse Leistungsarten bereits erfolgreich in Form von Geld erbracht werden und die Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten eine der wesentlichen Aufgaben und das erklärte Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende darstellt.

Eine Steigerung des Leistungsabrufs ist zentraler Gedanke der Umstellung. Der Bezug von Leistungen der Bildung und Teilhabe wird, so teilte es der Rhein-Kreis jetzt mit, oft als stigmatisierend empfunden, was den Zugang erschwere. Die bisher genutzten Erbringungswege in Form von Direktzahlung und Gutschein seien stigmatisierungsintensiv, die Erbringung als Geldleistung stelle den stigmatisierungsärmsten Weg dar. Die Umstellung auf Geldleistung gehe mit der immer wieder geäußerten Sorge einher, dass die Zuschüsse im Einzelfall nicht zweckentsprechend verwendet werden, wobei die weit überwiegende Mehrheit die Mittel allerdings erfahrungsgemäß richtig nutze. Um den Bedenken entgegenzuwirken, hat der Rhein-Kreis Neuss ein Kontrollsystem entwickelt, das „ein zeitnahes Eingreifen bei zweckfremder Verwendung der Leistung“ ermöglichen soll.

Die Umstellung im Bereich SGB II (Jobcenter) hat zum 1. März stattgefunden, für den Bereich SGB XII/BKGG (Sozialamt) zum 1. April. Ab diesen Zeitpunkten wird die Leistung im Voraus auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Die Eltern begleichen damit die Rechnungen der Leistungsanbieter, was auch über Lastschriftverfahren erfolgen kann. Bei laufenden Bewilligungen erfolgt die Umstellung automatisch.

Der Rhein-Kreis Neuss hat alle Leistungsanbieter in seinem Gebiet informiert und ein Schreiben für die Leistungsberechtigten erstellt, das diese über Sozialamt beziehungsweise Jobcenter erhalten. Um den Umstellungsprozess zu steuern und mögliche Hindernisse frühzeitig zu beheben, untersucht der Kreis den Verlauf und Erfolg der Umstellung. Dazu wird in regelmäßigen Abständen eine Befragung der Leistungsanbieter und Leistungsbehörden zum aktuellen Stand erfolgen.

(NGZ)
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