Kommunalwahl 2020 Leitstelle für die Wahl steht im Kreissitzungssaal

Rhein-Kreis · Seit Monaten bereitet das Ordnungsamtes des Rhein-Kreises die Kommunalwahl vor. Dafür hat Hans-Joachim Kleinen seinen Eintritt in den Ruhestand verschoben.

 Sie „können Wahl“: Hans-Joachim Klein und Marcus Mertens vom Ordnungsamt des Rhein-Kreises.

Sie „können Wahl“: Hans-Joachim Klein und Marcus Mertens vom Ordnungsamt des Rhein-Kreises.

Foto: Dieter Staniek

Eigentlich würde sich Hans-Joachim Klein schon seit Monaten seinen Hobbys widmen können. Eigentlich. Denn seit Anfang Januar ist der ehemalige Leiter des Kreisordnungsamtes im Ruhestand. Doch 2020 ist Kommunalwahl-Jahr, und mit der Erfahrung „von sicher 25 Wahlen“, wie Klein sagt, die er bereits vorbereitet hat, wurde seine Amtszeit verlängert. Eigentlich sollte auch sein Nachfolger Marcus Mertens die Möglichkeit haben, dem erfahrenen Kollegen über die Schulter zu schauen. Schließlich steht 2021 schon die nächste Wahl an, die Bundestagswahl. Eigentlich. Doch dann kam Corona, und damit standen für den neuen Leiter des Ordnungsamtes ganz andere, auch neue, Aufgaben im Vordergrund. Doch für den Wahlsonntag ist alles gut vorbereitet.

Im großen Kreissitzungssaal in Grevenbroich werden die Ordnungsamt-Mitarbeiter am Sonntag sitzen, gemeinsam mit den Kollegen der Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen, ebenso wenig die Politiker, die in die Räte einziehen wollen. Denn coronabedingt wird es in diesem Jahr keine öffentliche Wahlpräsentation geben. 365.000 Wahlberechtigte gibt es im Rhein-Kreis und jeder erhält am Sonntag im Wahllokal vier Stimmzettel (mindestens, denn in Kaarst wird noch der Seniorenbeirat gewählt, in Neuss der Integrationsausschuss und in Dormagen der Integrationsrat) oder hat sie als Briefwähler schon erhalten. 152 Wahlbezirke gibt es im Kreis und 389 Stimmbezirke. Für die Wahl des Landrats und Kreistags wurde der Rhein-Kreis in 33 Bezirke eingeteilt.

Überprüft haben die Ordnungsamt-Mitarbeiter in den vergangenen Wochen, ob alle die, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen, auch wählbar sind. Heißt, sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben. „Die uns übermittelten Daten überprüfen wir dann durch Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt“, sagt Marcus Mertens.

Zwei Besonderheiten: Für eine repräsentative Wahlstatistik des Landes wurden auch 13 Stimmbezirke im Rhein-Kreis ausgewählt. Die Wahlzettel dort wurden in zwölf Gruppen unterteilt – nach Geburtsjahrgängen und Geschlecht. Außerdem gehört der Rhein-Kreis zu den drei Kreisen im Land (hinzu kommen auch drei kreisfreien Städte), die um 12 und um 16 Uhr die aktuelle Wahlbeteiligung ans Land weitergeben, ebenfalls für eine Statistik. Gegen 22 Uhr rechnen Mertens und Klein mit dem vorläufigen amtlichen Endergebnis. Am 21. September liegt schließlich das amtliche Endergebnis vor, nachdem der Kreiswahlausschuss getagt hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort