Rhein-Kreis Neuss Rat im Streitfall am Telefon

Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Kann mich ein Nachbar bei einem Sturz auf vereistem oder rutschigem Gehweg verklagen und Schadensersatz fordern? Wie teuer kann das werden? Was erfordert die Streupflicht konkret? Muss auch der Radweg gefegt werden? Etwa schon um 6 Uhr morgens?

In vielen Fällen gerät der Ärger mit der weißen Pracht, den rutschig gewordenen Blättern oder der von Kindern angelegten Rutschbahn zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Aber hier können Schiedsexperten helfen: Am Donnerstag, 3. Januar, geht es beim RechtSpecial "Schlichten statt Richten!" von Call NRW und Justizministerium wieder um die Konflikte in der Nachbarschaft.

In der Zeit von 12 bis 14 Uhr beantworten die Experten Fragen - telefonisch unter 0180/3 100 212. Interessierte Bürger können aber auch mit den Experten im Internet unter www.callnrw.de chatten oder ihre Fragen zum Thema per E-Mail über info@callnrw.de an die Schiedsleute stellen.

(NGZ)
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