„Steam-Karten“ und falsche Microsoft-Mitarbeiter Polizei im Rhein-Kreis Neuss warnt vor Betrugsversuchen

Rhein-Kreis · Um an das Geld anderer Menschen zu kommen, denken sich Betrüger immer neue Maschen aus. Vor zwei Abzocker-Tricks warnt die Kreispolizeibehörde aus gegebenem Anlass: Anrufen falscher Microsoft-Mitarbeiter und so genannten Steam-Karten.

 Betrüger am Telefon: Aktuell beschäftigen die Polizei im Rhein-Kreis falsche Microsoft-Mitarbeiter und Betrüger mit o genannten Steam-Karten.

Betrüger am Telefon: Aktuell beschäftigen die Polizei im Rhein-Kreis falsche Microsoft-Mitarbeiter und Betrüger mit o genannten Steam-Karten.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Betrugsversuche mit so genannten „Steam-Karten“ Karten werden derzeit vermehrt zur Anzeige gebracht. Unbekannte, so erklärt die Polizei, nehmen dabei über Online-Marktplätze Kontakt zu den Opfern auf und täuschen vor, sich für ein angebotenes Produkt zu interessieren. Zusätzlich soll das ausgewählte Opfer „Steam-Karten“ besorgen, um die Codes im Anschluss an den vermeintlichen Kaufinteressenten zu übermitteln, der den gesamten Betrag für das angebotene Produkt sowie den Wert der „Steam-Karten“ dann im Nachgang überweisen möchte. Um den Vorgang „glaubhaft“ zu machen, werden oft Fotos und Videos von Personalausweisen übermittelt – die meist aus anderen Betrugsfällen stammen. Sobald der Code übermittelt wurde, hören die Geschädigten nie mehr etwas von den „Kaufinteressenten“. Das vorgestreckte Geld für die „Steam-Karten“ ist unwiederbringlich verloren, so die Polizei. Sie warnt deshalb, nie auf die Forderung einzugehen, Gutscheinkarten zu kaufen und den Code durchzugeben. Ihr Rat: Gespräch beenden und die Polizei informieren.

Das gilt auch für die Masche mit Anrufen von falschen Microsoft-Mitarbeitern, die sich aktuell häufen. Dabei geben die Betrüger am Telefon vor, der Windows-Computer des Angerufenen sei mit Schadsoftware infiziert, und zur Schadensbeseitigung müsse dringend Fernwartungssoftware installiert werden. Lässt man sich darauf ein, wird nach der Teilnehmernummer der installierten Software gefragt. Dadurch hat der Betrüger uneingeschränkten Zugriff auf den Computer des Opfers. Das Antivirenprogramm wird deinstalliert und Schadsoftware heraufgeladen. Der Anrufer kann nun aus der Ferne bequem die Passwörter, Zugangsdaten zum Onlinebanking und andere sensible Daten abgreifen und, wie die Polizei betont, mit diesen Daten Straftaten begehen.

(NGZ)
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