BUND weitere Niederlage vor Gericht Niederlage für Umweltschützer

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland - kurz BUND - hat am Dienstag im Kampf gegen den geplanten Braunkohletagebau Garzweiler II vor Gericht eine weitere Niederlage hinnehmen müssen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine Klage der Umweltschützer gegen die "Zwangsenteignung" einer Streuobstwiese auf dem Areal des geplanten Anschlusstagebaus ab. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Obstwiese im vergangenen Jahr als zuständige Bergbaubehörde enteignet, der BUND wollte sich damit jedoch nicht abfinden.

Um ihre Entschlossenheit zu verdeutlichen hatten Mitglieder der Organisation sogar einen Sarg mit zum Verwaltungsgericht gebracht. In einer daneben stehenden "Todesanzeige" waren die Namen der betroffenen Dörfer mit den Zahlen der jeweiligen Einwohner aufgeführt.

Schon 1998, beim Erwerb der Wiese, hatten die Umweltschützer das Areal bei Otzenrath als "Mittel zum Zweck" gekauft. Von Anfang an war geplant, nach der anstehenden Enteignung Klage einzureichen. Genau das ist nun geschehen. "Wir sind der Meinung, dass man uns unseren Grund und Boden nicht für privatwirtschaftliche Interessen der RWE Power AG wegnehmen kann", sagt BUND-Sprecher Dirk Jansen und meint: "Garzweiler II ist ohnehin energiepolitisch überflüssig."

Das Gericht sah das anders. Nach Meinung der Verwaltungsrichter in Düsseldorf kommt der Tagebau dem Allgemeinwohl zu Gute, außerdem würde das Milliardenprojekt einen Teil der Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Die Interessen des BUND rund um die Obstwiese müssten dahinter zurückstehen.

Akzeptieren werden die Umweltschützer die Entscheidung wohl nicht. Bereits im Vorfeld hatten sie einen Gang "durch alle Instanzen" angekündigt. "Wir haben Spenden gesammelt, um diese Klage notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen", so Dirk Jansen. Für Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND, belegt das Urteil des Verwaltungsgerichts die "ganze Absurdität des Bergrechts".

Erst dürften die Grundannahmen und vorbereitenden Planungen nicht rechtlich überprüft werden, und wenn die Bagger dann Tatsachen geschaffen haben, würden die Rechte der Tagebaubetroffenen und der Umwelt als nachrangig gegenüber den Belangen der RWE Power eingestuft.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz fordere auch deshalb, das noch in der Tradition des Preußischen Bergrechts von 1865 stehende Bundesberggesetz zu modernisieren oder im Zuge des Bürokratieabbaus ganz abzuschaffen.

Brunsmeier: "Bergrecht ist wie Kriegsrecht gegen die Ökologie. Ganze Landstriche werden für die Gewinnung eines antiquierten Energieträgers verwüstet, ohne dass die aktuellen Umweltstandards berücksichtigt werden und die Betroffenen reelle Rechtsschutzmöglichkeiten haben."

In jedem Fall ist der Kampf gegen RWE um ein weiteres Kapitel aus dem Kuriositätenkabinett reicher. Nachdem der BUND bereits versucht hatte, mit Hilfe des Feldhamsters das neue BoA-Kraftwerk in Grevenbroich-Neurath zu verhindern, sollten nun Pflaumen und Äpfel die Bagger stoppen.

n jedem Fall wird es auf der Obstwiese noch die ein oder andere Ernte geben: Bis die letzte gerichtliche Instanz über die Enteignung entschieden hat könnten noch Jahre vergehen.
(mape)

(NGZ)
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