Neuordnung der Seelsorge im Erzbistum Köln Neue Satzung für Pfarrgemeinderäte

Neuordnung der Seelsorge im Erzbistum Köln · Hans-Dieter Schröder hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Katholikenrates Neuss die Pfarrgemeinderäte eingeladen. Ein Abend, an dem Dr. Stephan Engels, im Diözesanrat Köln zuständig für die Beratung der Pfarrgemeinderäte, den etwa 50 Vertretern aus dem Bereich des Katholikenrates die neue Satzung vorstellte und die Konsequenzen für ihre zukünftige Arbeit aufzeigte.

 Hans-Dieter Schröder (l.), Vorsitzender des Katholikenrates Neuss, hatte Dr. Stephan Engels als Referenten gewinnen können.

Hans-Dieter Schröder (l.), Vorsitzender des Katholikenrates Neuss, hatte Dr. Stephan Engels als Referenten gewinnen können.

Foto: NGZ

Bekanntlich wird es in jedem Seelsorgebezirk künftig nach den Wahlen im November neben dem Kirchenvorstand nur noch einen Pfarrgemeinderat geben. Und dieser braucht für verantwortungsvollere Inhalte einen großen Rahmen, eine neue Satzung.

Was weiter bei der Informationsveranstaltung diskutiert wurde, lesen Sie heute Abend hier und ausführlich am Donnerstag (5.3.) in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung.

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