Rhein-Kreis Neuss Nacktfoto-Affäre: Geldstrafe für Polizist

Rhein-Kreis Neuss · Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Polizisten aus dem Rhein-Kreis Neuss am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er nach einem Einsatz per SMS eine junge Frau aus Dormagen zum Sex aufgefordert hatte. Der Vorwurf der Bestechlichkeit dagegen wurde fallen gelassen.

 Diese Hecke in Dormagen gilt als „Tatort“ der Nacktfoto-Affäre.

Diese Hecke in Dormagen gilt als „Tatort“ der Nacktfoto-Affäre.

Foto: Jazyk

"Das ist für mich durchaus ein Erfolg", erklärte der Angeklagte nach dem Urteil im Gespräch mit der NGZ. Der 53-Jährige hatte bis zuletzt behauptet, die Vorwürfe seien erstunken und erlogen. "Hier im Prozess ist ein Bild von mir gezeichnet worden, dem ich nicht entspreche", hatte der Angeklagte in seinem "letzten Wort" erklärt: "Ich habe während der letzten Jahre den Glauben an Werte verloren, auf die ich mal einen Eid geleistet habe." Konkret hatte die Staatsanwaltschaft ihm zur Last gelegt, einer jungen Frau aus Dormagen (damals 19 Jahrer alt) an einer Ampel ein "unmoralisches Angebot" gemacht zu haben. So soll er ihr angeboten haben, auf eine Anzeige wegen eines "Rotlichtverstoßes" zu verzichten, wenn sie ihm ein Nacktfoto per SMS schicken würde.

Letztlich jedoch konnte ihm diese Tat vor Gericht nicht nachgewiesen werden. "Es gibt eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Vorwürfe richtig sind", sagte Richter Rudolf Wolf: "Unter anderem muss man sich die Frage stellen, warum eine 19-Jährige sonst einem deutlich älteren Mann ein Nacktfoto schicken sollte."

Letztlich allerdings habe Aussage gegen Aussage gestanden — eine Untersuchung einer Psychologin habe das Opfer außerdemdem verweigert, dazu kam, dass sie früher als Alkoholikerin galt. "Deshalb konnten wir dem Angeklagten die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen", so Wolf. Dafür wurde der Polizist allerdings wegen Beleidigung verurteilt. Einige Zeit nach dem Einsatz an der Ampel in Dormagen forderte er die Frau nämlich per SMS mehrfach zum Sex auf — daraufhin ging das Opfer zur Polizei. "Das war ein unwürdiges Verhalten, was dienstrechtlich noch zu würdigen ist", meinte Richter Wolf.

Der Beamte ist vom Dienst suspendiert, ein Disziplinarverfahren steht noch aus. "Ich habe die Hoffnung, dass ich wieder als Polizist arbeiten kann", so der 53-Jährige: "Nach diesen Vorwürfen ist die Wahrscheinlichkeit aber nicht sehr hoch." Unklar ist, ob das Urteil das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung sein wird. Beide Seiten haben noch die Möglichkeit, Revision einzulegen.

(mape)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort