Mitsprachefrist läuft am 10. Juli ab Mönchengladbach fordert Lärmschutz

Welche Rechte haben die betroffenen Bürger im Vorfeld der Planung zum Eisernen Rhein? Dies beschäftigt jetzt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr der Stadt Mönchengladbach. Wie viele Züge täglich auf der geplanten Strecke von Dalheim über Wegberg, Rheindahlen zum Güterbahnhof Rheydt und dann weiter über die Güterverkehrsnebenstrecke fahren werden, ist derzeit nicht absehbar.

In der internationalen Studie zum Eisernen Rhein vom 14. Mai sowie der niederländischen Trassennotiz zur Reaktivierung der historischen Trasse, ebenfalls aus dem vergangenen Monat, die auch durch den Kreis Neuss führen würde, ist die Rede von einem geringen Verkehrsaufkommen von 15 Güterzügen Ende 2002 bis 43 beziehungsweise 76 Zügen in 2020. Ob sich bei einem Ausbau der Trasse von einer auf zwei Spuren ein Lärmschutz an der geplanten Strecke realisieren lässt, hängt letztlich von der Frage ab, ob die Strecke zu irgendeinem Zeitpunkt zweispurig plangenehmigt war.

In diesem Fall wäre der Ausbau der Strecke nach deutschem Recht nur als Instandsetzung zu betrachten, mit der Folge, dass der Güterzugverkehr lärmungehindert auf der Strecke bewegt würde. Gegen die Planungen ist nach Feststellung des Rechtsamtes der Stadt Mönchengladbach derzeit auf deutscher Seite kein Rechtsschutz gegeben, da es sich bei der internationalen Studie lediglich um eine wissenschaftliche Machbarkeitsstudie ohne rechtliche Konsequenzen handelt.

Naturschutz gefährdet?

Anders verhält es sich bei der niederländischen Studie, die jedoch nur den Streckenverlauf auf niederländischem Staatsgebiet betrifft und bei der insbesondere die Variante "A" zu negativen Konsequenzen für das Naturschutzgebiet "De Meinweg" führen kann. Gegen die Studie kann jedermann bis zum 10. Juli 2001 Bedenken erheben. Diese sind zu richten an: Inspraakpunt Verkeer & Waterstaat, Ijzeren Rijn, Kneuterdijk 6, NL-2515 EN Den Haag. Nach Ablauf der Mitsprachefrist treffen die Niederländer im Herbst 2001 die Entscheidung über die verschiedenen Trassenvarianten.

Die deutsche Bundesregierung hat zugesagt, die niederländische Entscheidung zu akzeptieren und den Güterverkehr an der deutsch-niederländischen Grenze "aufzunehmen". Die Stadt Mönchengladbach hat mit den Städten Krefeld, Viersen und Wegberg eine eigene Studie zu den rechtlichen und insbesondere technischen Fragen des Lärmschutzes bei der Reaktivierung des Eisernen Rheins in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im Herbst vorliegen werden.

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