Zivildienst: Bundesamt nutzt zunehmend Vetorecht Möglichst früh Zivi-Stelle suchen

"Viele junge Leute melden sich viel zu spät für eine Zivildienststelle", beklagt Uly Wismann, Beauftragter für Zivildienst am Neusser Lukaskrankenhaus. 90 Prozent der derzeit 45 Zivis im Lukas sind Abiturienten. "Die meisten konzentrieren sich erstmal auf die Prüfungen und kümmern sich erst dann um eine Stelle."

Wer sich nach dem Abi noch eine kleine Auszeit nimmt und zum September bewirbt, könnte schnell auf der Verliererseite stehen: Grund ist das Vetorecht des Bundesamtes für Zivildienst, durch das aus einem für Ausbildung oder Studium verlorenen Jahr schnell zwei werden können.

Das funktioniert so: Wer sich zum 1. Juli bewirbt - und wen die Klinik nach einem dreitägigen unentgeltlichen Praktikum auch haben will - für den stellt Uly Wismann einen Antrag beim Bundesamt für Zivildienst auf Einstellung zum 1. Juli. Weil die Mittel für den Zivildienst gekürzt wurden, jährlich nur noch 120.000 statt wie früher 170.000 Stellen bezahlt werden können, lanciert das Bundesamt mit den reduzierten Mitteln, indem es die Antrittstermine immer häufiger um drei oder mehr Monate verschiebt.

Wer also zum 1. Juli anfangen will, kann leicht durch das Vetorecht des Bundesamts einen Antrittstermin am 1. Oktober zugeteilt bekommen. Wer sich zum September bewirbt, kann dementsprechend das Pech haben, erst im Dezember den Pflichtdienst antreten zu können. Dann dauert der Dienst bis Ende September des nächsten Jahres.

Will man ab Oktober studieren, womöglich in einer anderen Stadt, bleibt wenig Zeit für Umzug und Orientierung am Studienort. Wer nach dem Zivildienst eine Ausbildung anstrebt, hat keine Chance, die neue Stelle zum üblichen Termin, dem 1. August, anzutreten, sondern muss notgedrungen bis zum nächsten Jahr warten. Für den Unterhalt in der erzwungenen Wartezeit kommt das Bundesamt für Zivildienst übrigens nicht auf. KaTse

(NGZ)
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