Rhein-Kreis Neuss Mobilität für Behinderte

Rhein-Kreis Neuss · Seit Beginn des Jahres übernimmt MediCare den Behindertenfahrdienst für den Kreis. Für die Transporte von schwerkörperbehinderten Menschen stehen vier Fahrzeuge zur Verfügung. Die NGZ klärt die wichtigsten Fragen.

 Niederlassungsleiter Rainer Stoffels präsentiert den neuen Behindertenfahrdienst für den Kreis.

Niederlassungsleiter Rainer Stoffels präsentiert den neuen Behindertenfahrdienst für den Kreis.

Foto: lber

Zum Jahresbeginn hat das Unternehmen MediCare den Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreises Neuss übernommen. Dieses Angebot für schwerkörperbehinderte Menschen ist eine freiwillige Leistung des Kreises, die er mit 100 000 Euro im Jahr fördert. Kalkuliert sind 3200 Fahrten im Jahr über durchschnittlich 14 Kilometer. "Dem Kreis stehen vier Fahrzeuge zur Verfügung, bei Engpässen können wir aber mit zusätzlichen Wagen aushelfen", sagt Reiner Stoffels, Leiter der Neusser Niederlassung von MediCare. Der Vertrag mit dem Rhein-Kreis läuft über fünf Jahre. Die wichtigsten Fragen zur Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes fasst die NGZ zusammen.

Wer sind die Nutzer?

Bürger des Kreises, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder BI (blind) sind. Fahrgäste, die auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B oder BN) dürfen eine Begleitperson mitnehmen. Ebenso werden augenscheinlich außergewöhnlich Gehbehinderte mit einem "vorläufigen" Berechtigungsausweis zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst befördert.

Wo gibt es den Berechtigungsausweis?

Anträge können bei den Sozialämtern aller Städte und Gemeinden sowie bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss, Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich, gestellt werden.

Welchem Zweck dienen die Fahrten?

Der Behindertenfahrdienst leistet keine Krankenfahrten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Anlässe dienen allein dem gesellschaftlichen Leben, etwa Besuch von Familie und Freunden, kulturelle Veranstaltungen, Sport oder Einkaufen. Die Fahrten gelten für den Rhein-Kreis Neuss sowie 15 Kilometer darüber hinaus, zudem in das ganze Stadtgebiet von Düsseldorf und Mönchengladbach sowie ins Zentrum Krefelds und für den Bereich Dormagen/Rommerskirchen nach Köln.

Wie wird eine Fahrt angemeldet?

Drei Tage vorher sollte der Termin bei MediCare angefragt werden. Die Fahrtenanmeldung ist montags bis samstags (außer feiertags) von 8 bis 18 Uhr besetzt. Genannt werden unter anderem Abholort und Ziel, Zeitpunkte der Hin- und Rückfahrt.

Wie viel kostet eine Fahrt?

Gezahlt wird ein Eigenteil von 1,50 Euro für die Anfahrt sowie 40 Cent pro Beförderungsgrenze, der Höchstanteil beträgt 7,50 Euro. Notwendige Begleitpersonen fahren kostenlos mit. Fahrten mit mehreren Personen von einem Abholungspunkt aus werden nur für eine Person berechnet. Neu ist, dass sofort abgerechnet.

Wann fährt er?

Der Fahrdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 22 Uhr, freitags bis sonntags sowie an Feiertagen und dem Tag davor von 8 bis 23 Uhr im Einsatz. Außerhalb davon ist eine freie Vereinbarung möglich.

Wie oft kann der Dienst genutzt werden?

Jede anspruchsberechtigte Person kann vier Fahrten pro Monat anmelden. Hin- und Rückfahrt gelten je als eine Fahrt.

(NGZ/rl)
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