Flughafen will passiven Lärmschutz verstärken Mehr Flüge für Düsseldorf

Kreis Neuss. Der Flughafen Düsseldorf hat gestern vom Landesverkehrsministerium die Genehmigung bekommen, die Zahl der Starts und Landungen von 95.600 auf 120.650 in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres zu erhöhen. Hans-Joachim Peters, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Airports, bezeichnete dies als "einen wichtigen Schritt hin zu einem nachfrageorientierten Wachstum".

Kreis Neuss. Der Flughafen Düsseldorf hat gestern vom Landesverkehrsministerium die Genehmigung bekommen, die Zahl der Starts und Landungen von 95.600 auf 120.650 in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres zu erhöhen. Hans-Joachim Peters, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Airports, bezeichnete dies als "einen wichtigen Schritt hin zu einem nachfrageorientierten Wachstum".

Allerdings sei die Genehmigungsbehörde bei der Regelung der Flüge zu "Tagesrandzeiten", vor allem zwischen 21 und 23 Uhr, hinter dem Antrag des Flughafens zurückgeblieben. Trotzdem glaubt der Flughafen erstmals zum Sommerflugplan des kommenden Jahres wieder eine "annähernd nachfragegerechte Entwicklung" des Airports ermöglichen zu können. Wie viele Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2001 tatsächlich für Düsseldorf koordiniert werden, entscheide sich erst nach einer Internationalen Flugplankonferenz.

Initiativen gegen Fluglärm hatten in den vergangenen Monaten versucht, die Genehmigung zu verhindern (die NGZ berichtete). Ihre Befürchtung: Mit steigender Zahl der Flüge würden vor allem direkt an den Flughafen angrenzende Gebiete von einem konstanten Lärmteppich überdeckt. Der Flughafen weist allerdings darauf hin, dass die jetzt mit sofortiger Wirkung zulässige Kapazität von 120.650 Starts und Landungen nur einen rechnerischen Wert darstelle, der sich in der Praxis nicht realisieren lasse.

Außerdem werde die Flughafengesellschaft mit Erteilen der Genehmigung die Finanzierung passiver Lärmschutzmaßnahmen - zum Beispiel Einbau schallisolierter Fenster - sowohl auf ein erweitertes Nachtschutz- als auch auf ein erweitertes Tagschutzgebiet ausdehnen. Außerdem werde eine in Nordrhein-Westfalen erstmals angewandte "Außenwohnbereichs-Entschädigung" eingeführt, die ein finanzieller Ausgleich für die Nutzungsbeeinträchtigungen im Freien darstellen soll. ki

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort