Zahl schwer behinderter Arbeitsloser leicht gestiegen LVR setzt sich weiter für Trendwende ein

Zahl schwer behinderter Arbeitsloser leicht gestiegen · Insgesamt 1.257 schwer behinderte Menschen sind zurzeit im Arbeitsamtsbezirk Mönchengladbach, der auch den Kreis Neuss umfasst, ohne einen Arbeitsplatz. Wie das Integrationsamt (früher Hauptfürsorgestelle) des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mitgeteilt hat, sind im Januar im Arbeitsamtsbezirk Mönchengladbach 246 weniger schwer behinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet gewesen als im Januar 2001.

Damit ist die Zahl im Jahresvergleich gesunken (minus 19,57 Prozent). Im Vergleich zum Dezember 2001 ist allerdings wieder ein leichter Anstieg zu beobachten: Ende Januar suchten im Arbeitsamtsbezirk Mönchengladbach 24 schwer behinderte Arbeitnehmer mehr eine Stelle als noch im Dezember 2001. "Aber wir setzen uns weiterhin für eine Trendwende auf dem Markt der schwer behinderten Arbeitnehmer ein. So bieten wir zum Beispiel mit den Integrationsfachdiensten Beratung und Begleitung für Arbeitgeber und schwer behinderte Arbeitnehmer an", sagt Dr. Helga Seel, Leiterin des LVR-Integrationsamtes.

Gerade fand in Bonn, vorbereitet vom LVR-Integrationsamt, eine bundesweite Tagung für Integrationsfachdienste mit 380 Teilnehmern statt. Ab diesem Jahr, darauf hat das LVR-Integrationsamt hingewiesen, gelten neue Regelungen zur Beschäftigungspflicht von schwer behinderten Arbeitnehmern und zur Berechnung der Ausgleichsabgabe. Seit Januar sind private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, verpflichtet wenigstens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwer behinderten Menschen zu besetzen. Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, wird in diesem Jahr erstmalig gestaffelt in drei Stufen und in Euro erhoben.

Beschäftigungspflichtige Betriebe, die im Jahresdurchschnitt drei bis unter fünf Prozent schwer behinderte Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen 105 Euro im Monat für jeden nicht besetzten Pflichtplatz. 180 Euro pro Monat und Pflichtplatz zahlen die Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt nur zwei bis unter drei Prozent schwer behinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Eine Ausgleichsabgabe von 260 Euro pro Monat und Pflichtplatz kommt auf die Firmen zu, die weniger als zwei Prozent schwer behinderten Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Bilden Betriebe einen schwer behinderten Menschen aus, werden dafür automatisch zwei besetzte Pflichtarbeitsplätze angerechnet.

Mit der Ausgleichsabgabe unterstützt der LVR die Schaffung von neuen behindertengerechten Arbeitsplätzen. Rund 14.300 der etwa 19.800 beschäftigungspflichtigen Betriebe im Rheinland müssen Ausgleichsabgabe zahlen, das heißt sie beschäftigen in einem nicht ausreichendem Maße schwer behinderte Menschen. Im Bezirk Mönchengladbach konnten im Jahr 2001 mit 496.220 Euro aus der Ausgleichsabgabe 41 Arbeitsplätze bei 24 Arbeitgebern gefördert werden. Bis Ende 2002 sollen bundesweit 50.000 neue Jobs für schwer behinderte Menschen geschaffen werden.

Das ist das ehrgeizige Ziel der Bundesanstalt für Arbeit und der Integrationsämter. Das LVR-Integrationsamt ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0221/809-4315. Die Umstellung auf die neuen Regelungen zur Ausgleichsabgabe erleichtert das Computerprogramm Elan von Rehadat (Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation), mit dem Arbeitgeber ihre Ausgleichsabgabe leicht selbst berechnen können. Das Programm wurde gemeinsam mit den Integrationsämtern und der Bundesanstalt für Arbeit entwickelt und kann im Internet kostenlos unter www.rehadat.de/elan heruntergeladen werden.

(NGZ)
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