Entscheidung des OVG Münster zum Angerland-Vergleich Lutz Lienenkämper: Urteil muss Bürgern zu gute kommen

Ein durchweg positives Echo fand auf der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zum Angerland-Vergleich. Lutz Lienenkämper (CDU) befand, das Gericht habe endlich geklärt, Vorteile müssten auch dem Bürger zugute kommen.

Wie Stadtjustitiar Heinrich Westerlage informierte, sei der Vergleich 1965 zwischen der Gemeinde Angermund und dem Flughafen geschlossen worden. Darin war der Ausbau der Parallelbahn abgesegnet, die jedoch nur zum Beispiel in Spitzenzeiten oder bei Betriebsunterbrechung der Hauptbahn zu benutzen sei. Nun hatten sowohl die Ratinger gegen die Kündigung des Vergleichs durch Flughafen, NRW-Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr und Stadt Düsseldorf geklagt, andererseits aber auch der Flughafen, der sich dem Vergleich nicht mehr verpflichtet fühlte.

Das OVG kam in seiner Sitzung am 5. September 2002 zu dem Urteil, dass der Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Airports weiterhin wirksam ist, aber "bei veränderten Verhältnissen eine Anpassung im Einzelfall zulässig ist". Die Kündigung durch den Flughafen habe das OVG für unwirksam gehalten (dies darf nur das Ministerium), weil die Veränderungen der Verhältnisse seit Vergleichsabschluss nicht ausreichten.

Zugleich hat das OVG der Ansicht des Flughafens und des Ministeriums widersprochen, der Vergleich sei schon 1965 fehlerhaft geschlossen worden, habe zumindest durch Zeitablauf seine Wirksamkeit verloren. Für Meerbusch sei wichtig, so Westerlage, dass das Gericht auch auf Lärmkontingentierung zurückgekommen sei. Ein weiterer wesentlicher Punkt sei eben auch die Betriebsbeschränkung auf der Parallelbahn.

In der Sitzung wurden durch Franz-Josef Jürgens und Harald Jansen (Service Zentrale Dienste) die Version 3 der Meerbuscher Internetseiten vorgestellt. Neu daran sei, erläuterte Mitarbeiterin Angelika Mielke-Westerlage, per Kennwort könnten nun auch Unterlagen aus nichtöffentlichen Sitzungen abgerufen werden. Die entscheidende Verbesserung liege in der Verbindung zur Bürokommunikation.

Aufgebaut werden Fachbereichsdaten, unter anderem Pressedatenbank, Rat Online, VHS-Kurse, Schulen und Kindergärten und vieles mehr, wie Jansen ausführte. Mit Suchworten sei alles abzurufen, was darüber in Ausschüssen und Rat jemals diskutiert wurde. LS

(NGZ)
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