Rhein-Kreis Neuss Land will Spiel-Paläste stoppen

Rhein-Kreis Neuss · Die Landesregierung plant, die Anzahl von Spielautomaten pro Spielhalle auf zwölf zu begrenzen. Dann müssten allein in der Stadt Neuss 192 Automaten abgebaut werden. Dabei kassieren die Kommunen mit, wenn gezockt wird.

 Derzeit darf in Neuss an zehn Standorten am Automaten gezockt werden. Dem stehen aber 26 Konzessionen gegenüber, die das Ordnungsamt der Stadt erteilt hat.

Derzeit darf in Neuss an zehn Standorten am Automaten gezockt werden. Dem stehen aber 26 Konzessionen gegenüber, die das Ordnungsamt der Stadt erteilt hat.

Foto: ddp

Die Spielhallen-Landschaft in Neuss steht vor großen Veränderungen. Grund ist der Glücksspielstaatsvertrag und ein Landesausführungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das die sogenannten Mehrfachkonzessionen streichen will. Würde es dazu kommen, dann dürften pro Spielhalle nur noch zwölf Geldspielautomaten aufgestellt werden — so wie es auch eine einzelne Konzession vorsieht.

Über Mehrfachkonzessionen, die für einen Standort erteilt werden, dürfen Betreiber aber unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich mehr Geräte aufstellen. Gleich mehrere große Spielbetriebe in Neuss müssten demnach einen Großteil ihrer Spielautomaten abbauen. Betroffen wären insgesamt rund 192 Automaten im Neusser Stadtgebiet.

Derzeit darf in Neuss an zehn Standorten am Automaten gezockt werden. Dem stehen aber 26 Konzessionen gegenüber, die das Ordnungsamt der Stadt erteilt hat. An der Hammer Landstraße 109 verfügt ein Betreiber über eine Sechsfachkonzession, ebenso wie an der Graf-Landsberg-Straße 2-4. Der Gesetzentwurf fordert nun aber einen räumlichen Mindestabstand: Spielhallen müssten mindestens 250 Meter voneinander entfernt sein. Aus sechs Konzessionen dürfte somit nicht mehr ein großer Spielpalast geformt werden. Die Folge: Allein die beiden größten Neusser Spielhallen müssten jeweils 60 ihrer insgesamt 72 Automaten abbauen.

Die Kommunen kassieren mit

Die Spielhallen-Betreiber sehen das allerdings anders. Wie ein Sprecher der Gauselmann-Gruppe, die die Merkur-Spielotheken betreibt, mitteilte, seien Konzessionen ohne zeitliche Begrenzung erteilt. Andere verweisen auf die Einnahmen, die eine Kommune durch die Vergnügungssteuer erziele. Neuss schöpft zwölf Prozent des Umsatzes ab, 2010 waren dies 600 000 Euro. Die Stadt Grevenbroich wiederum plant bei zwölf bestehenden Konzessionen für 2012 mit rund 440 000 Euro Einnahmen aus der Vergnügungssteuer. Und Jüchen erwartet Einnahmen in Höhe von 108 000 Euro (plus 18 000 Euro).

Andere Betreiber hoffen wiederum auf den Bestandsschutz. Das ist auch der Grund, warum bei der Stadt Neuss Ende des vergangenen Jahres deutlich mehr Anträge von möglichen Spielhallen-Betreibern eingingen als üblich. "Normalerweise haben wir drei bis vier Anfragen im Monat auf eine Bauberatung für eine Spielhalle", sagt Kurt Stickelbrock vom städtischen Bauordnungsamt. "Ende des Jahres waren es aber deutlich mehr." Die letzte genehmigte Konzession war die für die Spielhalle an der Graf-Landsberg-Straße 2-4. Kreisweit erkundigten sich immer mehr Spielhallenbetreiber nach möglichen Neueröffnungen. Die Gemeinde Jüchen etwa lehnte innerhalb weniger Wochen gleich sechs Anträge ab. Und in Korschenbroich entsteht gerade ein Vergnügungsstättenkonzept, das den Raum für Spielhallen auf ein Minimum beschränken soll.

Ein solches Konzept hat die Stadt Neuss längst. Das hat Großteile der Innenstadt zu Ausschlusszonen erklärt. Allerdings müssen im Gegenzug Flächen angeboten werden, in denen Spielhallen grundsätzlich zulässig sind. Denn Kommunen können Spielhallen bisher nicht grundsätzlich verhindern. Dafür sorgt die Einstufung des Gesetzgebers: Geldspielautomaten gelten nämlich nicht als Glücksspiel, sondern als Unterhaltungsspiel mit Gewinnmöglichkeit.

(NGZ/ila)
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