Insgesamt elf Straftaten geklärt Jugendliche Serientäter

Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der Meerbuscher Kripo begann Ende August 2005 eher unspektakulär. Zwei 16 und 18 Jahre alte Jugendliche wurden mit einem gestohlenen Fahrrad angetroffen.

Die Kripoleute befassten sich jedoch etwas intensiver mit den Jugendlichen und konnten dann innerhalb kurzer Zeit insgesamt elf Straftaten, bei denen die beiden Fahrraddiebe und weitere Verdächtige ein Rolle spielten, klären. Ein Kellereinbruch, fünf Fahrraddiebstähle und fünf Diebstähle aus Turnhallen wurden den Jugendlichen vorgeworfen. Am 1. Oktober ereignete sich in einer Wohnung eine weitere Straftat. Ein 17-jähriger hatte sich mit einem Freund zu einem Computerspielabend verabredet. Ohne Einladung kam dann ein weiterer 17-jähriger in die Wohnung und hat dann im Laufe des Abends unbemerkt die Balkontür des Wohnzimmers geöffnet. Weitere Mittäter haben daraufhin fast das gesamte Wohnzimmer leer geräumt und sind mit der Beute verschwunden.

Auch hier waren die oben erwähnten Fahrraddiebe wieder aktiv beteiligt. Zwischenzeitlich hatte sich der Kreis der Verdächtigen erweitert. Insgesamt standen nun sieben Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren im Verdacht, wechselseitig die verschiedensten Straftaten zu begehen. Nach dem Diebstahl aus der Wohnung musste ein 17 Jahre alter Tatverdächtiger in Untersuchungshaft, weil er wegen gleicher Delikte, wo auch Gewaltanwendung im Spiel war, bereits erheblich in Erscheinung getreten war. Unter anderem stellten die Ermittler bei ihm ein Handy sicher, dass aus einer Raubstraftat stammt. Am 5. Oktober des vergangenen Jahres haben Mitglieder dieser Gruppe dann mehrere Jugendlich auf der Lortzingstraße abgezockt. Unter Androhung und Anwendung von Gewalt wurde die Herausgabe eines Motorrollers und eines Fahrrades erzwungen.

Die an diesem Tag begangenen Straftaten waren zwei versuchte räuberische Erpressungen, ein Raub, eine Bedrohung, eine Nötigung, drei Körperverletzungen und zwei Sachbeschädigungen. Im November des vergangenen Jahres wurde der in Untersuchungshaft sitzende 17-jährige gegen Auflagen aus der Haft entlassen. Diese Freiheit nutze der junge Mann dazu, einen seiner Mittäter massiv zu bedrohen und ihn zu einer für ihn günstigen Aussage vor Gericht zu zwingen. Diese Straftat zeigte der Geschädigte an. Der ausgesetzte Untersuchungshaftbefehl wieder in Kraft gesetzt. Seit dieser Zeit sitzt ein Hauptverdächtiger wieder in Haft.Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

(NGZ)
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