Rhein-Kreis Neuss IHK nennt "WM-Spielregeln" für Unternehmen

Rhein-Kreis Neuss · Der Countdown läuft, am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Unternehmen, die dieses sportliche Großereignis für Werbezwecke nutzen oder Public Viewing anbieten wollen, müssen aber einige Spielregeln beachten. "Die WM ist ein Markenprodukt der Fifa", erklärt Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. "Die Vermarktung der kommerziellen Rechte liegt damit in den Händen des Weltfußballverbands." Die Fifa habe sich zudem zahlreiche Einzelbegriffe und Wortkombinationen schützen lassen.

Der Countdown läuft, am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Unternehmen, die dieses sportliche Großereignis für Werbezwecke nutzen oder Public Viewing anbieten wollen, müssen aber einige Spielregeln beachten.

"Die WM ist ein Markenprodukt der Fifa", erklärt Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. "Die Vermarktung der kommerziellen Rechte liegt damit in den Händen des Weltfußballverbands." Die Fifa habe sich zudem zahlreiche Einzelbegriffe und Wortkombinationen schützen lassen.

Das bedeutet: Unternehmen, die weder offizieller Partner noch Sponsor sind, müssen eine Lizenz bei der Fifa beantragen, um mit der Fußball-WM werben zu dürfen. "Fehlt sie, kann die Fifa eine Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz fordern", erklärt Seifert. "Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen sind möglich. Und das kann schnell teuer werden."

Allerdings kann Werbung zulässig sein, wenn die Aussage rein beschreibend und nicht sittenwidrig ist. Dabei sind "unangemessene wirtschaftliche Assoziationen mit der WM beziehungsweise der Fifa" zu vermeiden. So darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Partnerschaft oder sonstige Verbindung zum Verband besteht.

Auch für Anbieter von Public Viewing hat die Fifa Regeln aufgestellt. Für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen ist eine kostenpflichtige Lizenz nötig, wenn direkte oder indirekte Eintrittsgelder, zum Beispiel über erhöhte Getränkepreise, verlangt werden. Eine kostenfreie Lizenz muss beantragt werden, wenn bei nicht gewerblichen Veranstaltungen mehr als 5000 Zuschauer erwartet werden. Weitere Fragen beantwortet Romy Seifert unter 02161 241135 oder seifert@moenchengladbach.ihk.de.

(NGZ)
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