Rhein-Kreis Neuss Hilfe bei Fragen zum Datenschutz für Verbraucher

Rhein-Kreis Neuss · Ab dem 25. Mai gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch ausländische Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, deren Angebote sich aber an EU-Bürger richten, müssen sich daran halten. Das bedeutet etwa für Google und Facebook: Die Online-Giganten müssen sich ebenfalls künftig an den Datenschutzregeln der DSGVO orientieren. Darauf weist die Neusser Verbraucherzentrale hin.

 Dorothea Khairat leitet die Verbraucherzentrale in Neuss.

Dorothea Khairat leitet die Verbraucherzentrale in Neuss.

Foto: woi

"Die neuen Vorgaben stärken das Recht der Verbraucher auf Auskunft, Korrektur und Sperrung oder Löschung von Daten. Außerdem wird die Beweislast umgekehrt: Wer Daten erhebt und verarbeitet, muss im Streitfall künftig beweisen, dass er rechtlich einwandfrei mit den Daten umgeht", zeigt Christian Fuchs, Berater der Neusser Verbraucherzentrale, die Kernpunkte auf.

Will ein Unternehmen Daten über eine Person verarbeiten, muss es Verbraucher umfassend informieren. Es gibt keine Datennutzung ohne Kenntnis und Erlaubnis. Auskunft, das Recht auf Löschung und Datenumzug sind weitere Kernthemen. Bei Fragen zum Umgang mit den eigenen sensiblen Daten im Internet gibt es in der von Dorothea Khairat geleitetet Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Tipps.

(NGZ)
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