Meerbusch Fluglärm: Neue Prozess-Runde

Hauseigentümer fordert 70 000 Euro wegen Wertminderung und für Lärmschutz

Hauseigentümer fordert 70 000 Euro wegen Wertminderung und für Lärmschutz

Meerbusch Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt über die Klage eines Büdericher Hauseigentümers gegen den Flughafen. Der Mann fordert 70 000 Euro für Lärmschutz und als Wertminderungs-Ausgleich.

Die im Juli 2003 zugelassene neue Flugroute Modru 4T über Büderich beschäftigt damit erneut die Justiz. Ein Hauseigentümer des Dadderswegs (gegenüber des Mataré-Gymnasiums) fordert rund 50 000 Euro wegen Wertminderung seines Objekts sowie zusätzlich 20 000 Euro. Und zwar, um den Lärmschutz im Haus zu optimieren, etwa durch eine verbesserte Verglasung.

Vor dem Landgericht war er im Oktober 2007 gescheitert. Der Kläger ließ jedoch nicht locker und ging in die nächste Instanz. Damit kommt neue Bewegung in die Sache: Heute wird der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

Tatsächlich hatte sich seit Kauf des Hauses durch den Kläger und seine Frau 2002 einiges geändert. Im Juli 2003 hat das Luftfahrtbundesamt die neue Flugroute per Rechtsverordnung zugelassen. Seither, so der Kläger, müssten die Bewohner seines Hauses erheblich mehr Lärm ertragen als zuvor.

"Zum Teil fliegen die Maschinen direkt über das Haus meines Mandanten", erklärt der Meerbuscher Anwalt Dr. Wolfgang Hagendorf.

Mehr lesen Sie am Montag, 10. November, in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung.

(NGZ)
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