Telearbeit bei Bezirksregierung Düsseldorf eingeführt Familie und Berufsleben besser vereinbaren

Ab sofort machen bis zu 100 Beschäftigte der Bezirksregierung Düsseldorf Telearbeit. Einen entsprechenden Rahmenvertrag haben Regierungspräsident Jürgen Büssow und Personalratsvorsitzende Silvia Kluck unterschrieben.

Damit werden sich bundesweit bei einer Behörde erstmals in dieser Größenordnung Mitarbeiter im Wechsel Büro und Schreibtisch teilen, um durch die Mehrfachnutzung von Räumen ("Desk-Sharing") Einsparungen bei Büroausstattung, -miete und -nebenkosten zu realisieren. Die Investition, rund 6.000 Mark pro Telearbeitsplatz, amortisiert sich für die Bezirksregierung nach Aufrechnung der eingesparten Kosten im Büro nach vier Jahren. Als weiterer Vorteil für den Arbeitgeber hat sich bereits in einem Pilotprojekt gezeigt, dass die Arbeitsproduktivität steigt. Vorteilhaft ist auch, dass gut qualifizierte Arbeitnehmer durch die für sie attraktive Telearbeit an in der Regel im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Wirtschaft geringer dotierte Stellen gebunden werden können.

"Die Kundenfreundlichkeit wird dadurch weiter erhöht, da eine sofortige Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Bürostunden möglich ist", heißt es. Für die Telearbeiter liegt ein großer Vorteil in der besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben. Wenn die Betroffenen ihren Arbeitsplatz zu Hause im ländlichen Raum haben, kommt als Vorteil über eine lebenswerte Wohngegend hinaus die teilweise entfallende Belastung durch den Berufsverkehr zum Tragen. Telearbeit in steigender Größenordnung würde auch den Verkehr entlasten. Für die Erfüllung einer Aufgabe in Telearbeit bei der Bezirksregierung ist die Auslagerungsfähigkeit entscheidend. Im Einzelnen werden unter anderem folgende Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt: ein geringer Anteil sensibler Informationen, ein hoher Anteil digitaler Dokumente, geringe Notwendigkeit persönlicher Kommunikation, Teamarbeit durch elektronische Kommunikation, geringer Koordinationsaufwand und eine unabhängige Aufgabenerfüllung.

Arbeitsplätze, an denen etwa Personalangelegenheiten bearbeitet werden, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht für Telearbeit geeignet. Je seltener ein persönlicher Kontakt für die Erledigung einer Aufgabe notwendig ist, umso besser ist sie aus der Dienststelle auszulagern. Nicht digital vorliegende Unterlagen wie Akten oder Pläne müssen in die Wohnungen des Telearbeiters ausgelagert werden. Die zu erbringende Arbeitsleistung wird durch klare Zielvereinbarungen festgelegt und deren Erreichung nachgehalten. Bei der Einführung von Telearbeit stehen bei der Bezirksregierung primär dienstliche und betriebswirtschaftliche Aspekte, sekundär soziale Belange im Vordergrund.

Aus diesem Grund werden vorrangig Bewerber ausgewählt, die sich Büro und/oder Telearbeitsplatz teilen, um durch Mehrfachnutzung von Büroräumen Einsparungen zu realisieren. Das bedeutet, dass die Telearbeiter im Bezug auf die im Büro zu erbringende Arbeitszeit aufeinander abgestimmt sein müssen. Als besonders geeignet für Telearbeit gelten in der Bezirksregierung jene Arbeitsplätze, die auch sonst Telekommunikations- und Informationstechnik in hohem Maß in Anspruch nehmen, so etwa das Call-Center des Sachgebietes "Informationstechnik", die Stelle im Sachgebiet "Organisation" oder der Arbeitsplatz einer Anwendungsprogrammiererin.

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