Rhein-Kreis Neuss Ex-FDP-Politiker wegen Betrugs mit Luxusautos verurteilt

Rhein-Kreis Neuss · Wegen Betruges mit Luxuswagen im großen Stil ist am Freitag ein 51 Jahre alter Autohändler aus Stuttgart vom Landgericht im thüringischen Gera zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der 37 Jahre alte Mitangeklagte Constantin K. aus Meerbusch, ehemaliger FDP-Politiker, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer 47 Mal Luxusautos der Marken Porsche, Ferrari und Lamborghini im Geraer Raum und im Ausland zum Kauf angeboten und Anzahlungen kassiert hatten, ohne die Fahrzeuge auszuliefern. Der Schaden belief sich auf mehrere 100.000 Euro.

Nach Auffassung der Kammer war der Autohändler der Drahtzieher der betrügerischen Geschäfte. Der Mann, der in der Schweiz ein Autohaus führte, hatte dem Hauptgeschädigten, einem Autohändler aus dem thüringischen Pölzig, 39 Luxusautos angeboten. Für die Fahrzeuge hatte dieser Anzahlungen von 270.000 Euro auf das Konto des Händlers überwiesen, zu einer Lieferung kam es jedoch nicht. Deshalb erstattete er im Sommer 2004 Anzeige.

Der mitangeklagte Constantin K., frühere stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender, war nach Überzeugung des Gerichts nicht von Anfang an in die Geschäfte involviert. Erst nach Bekanntwerden der Betrügereien durch die Anzeige des Pölziger Händlers sei er an den "Machenschaften" beteiligt gewesen.

Trotz der Bewährungsstrafe kommt Constanin K. nicht auf freien Fuß. Er war im Frühjahr dieses Jahres vom Landgericht Düsseldorf wegen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Jurist hatte als Kopf einer Bande Hunderte Anleger in Deutschland um 2,3 Millionen Euro betrogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 51-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert, für den 37-jährigen Meerbuscher eine fünfjährige Haft. Zudem hatte sie für ein Berufsverbot von fünf Jahren als Rechtsanwalt plädiert.

Das lehnte das Gericht ab, denn der Mann sei bei den Geschäften nicht als Rechtsanwalt aufgetreten. Zugunsten des Haupttäters wertete die Kammer dessen Geständnis und die lange Verfahrensdauer von fast einem Jahr. Negativ bewertete sie eine mehrjährige Vorstrafe aus den 90er Jahren wegen Betruges.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dhk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort