Braunkohletagebau Garzweiler II Erste Privatklage gegen Tagebau

Der Braunkohletagebau Garzweiler II beschäftigt jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig. Zum ersten Mal legte - mit Unterstützung des Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) - ein Privatkläger Revision gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für Garzweiler II ein. Anfang Juni hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die BUND-Klage abgeschmettert.

Bei dem Privatkläger handele "es sich um einen Hauseigentümer aus Immerath. Diese Fläche soll bis 2010 im Zuge des Tagebaus weggebaggert werden", erklärt BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen.

Damit sind insgesamt drei Klagen gegen den Braunkohletagebau derzeit anhängig. Aufgrund der Privatklage verzichten die Umweltschützer aus NRW nun auf die Einlegung einer Revision gegen das Urteil des OVG. Jansen: "Die Betroffenen haben erst die Möglichkeit, ihre Rechte in einem Grundabtretungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn der Bagger schon vor der Tür steht, das heißt, wenn die bergrechtliche Zulassung erteilt wurde.

Dies wurde damals vom zuständigen Richter bemängelt, und diese Option möchte der Hauseigentümer aus Immerath nun nutzen." Unterstützung gibt's vom BUND: "Das von einem Privatkläger aufgestellte Verfahren besitzt laut Oberverwaltungsgericht Münster gute Erfolgsaussichten", so der Geschäftsführer.

Die Umweltschützer wollen sich gleichzeitig auf die Mitte Juli eingereichte Klage gegen die beabsichtigte Zwangsenteignung der Obstwiese bei Otzenrath konzentrieren. In diesem Rechtsstreit wird die Frage geklärt, ob die Enteignung privaten Eigentums zu Gunsten der RWE Power AG verfassungsrechtlich zulässig ist. Dem BVG zufolge müsse ein "besonderes schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse" die Grundabtretung zwingend erforderlich machen.

"Wir sind der Meinung, dass die Allgemeinwohlschädlichkeit des Tagebaus, seine ökologischen, sozialen und klimaschutzpolitischen Folgen diese Enteignung rechtswidrig machen", so Jansen. Zudem gibt der BUND seinen Kampf im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht auf. Diese Frage ist Gegenstand der inzwischen beim BVG anhängigen BUND-Klage gegen den Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach.

Alle drei juristischen Verfahren verfolgen ein Ziel: die gesamte Argumentation pro und contra Garzweiler II kommt erneut auf den Tisch. Jansen: "Wir sind entschlossen, weiter mit aller Konsequenz gegen das Tagebauvorhaben vorzugehen." Ein Erfolg würde das Aus für Garzweiler II bedeuten. Bislang sind alle BUND-Klagen vor Gericht gescheitert.

(NGZ)
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